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Naturschutz "Natura 2000" wird scharfgestellt

Ein Jahr nach Ausweisung von 298 "Natura-2000"-Gebieten endet Straffreiheit bei Verstößen gegen Auflagen.

Von Alexander Walter 30.12.2019, 00:01

Magdeburg l Vor einem Jahr hatte Sachsen-Anhalt landesweit 298 Schutzgebiete als „Natura 2000“-Flächen ausgewiesen – gerade rechtzeitig, um Strafzahlungen an Brüssel zu vermeiden. Die Schutzgebiete liegen in Elbauen, im Hochharz oder am Arendsee. „Natura 2000“ soll den Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten europaweit sichern.

Eine 800 Seiten starke Landesverordnung regelt, was in den Schutzzonen erlaubt ist. So gibt es in Auen Beschränkungen bei Düngung oder Mahd. Andernorts sind das Verlassen von Wegen und Bodenarbeiten verboten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten endet am 1. Januar die Sanktionsfreiheit bei Verstößen, teilte Denise Vopel vom zuständigen Landesverwaltungsamt mit. Wer gegen Regeln verstößt, muss ab sofort mit Strafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Einhaltung soll von den Kreisen in Abstimmung etwa mit der Polizei kontrolliert werden, hieß es.

Die Aussetzung der Sanktionen war auch ein Zugeständnis an Angler, Bauern und Jäger. Sie hatten die „Natura-2000“-Regeln vor einem Jahr massiv kritisiert. In einem Brief hatten sich 17 Verbände vor Inkrafttreten an Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gewandt. Das Land verwies darauf, dass bei der Erarbeitung der Regeln mehr als 3000 Einwände geprüft und noch bis kurz vor Start Nachbesserungen aufgenommen wurden. Auch danach folgten Gespräche.

Der Landesanglerverband – mit 43.000 Mitgliedern nach eigenen Angaben größte Naturschutzorganisation im Land – hält das Regelwerk indes auch heute für misslungen. „Es verstößt unter anderem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung“, sagte Sprecher Gerhard Jarosz. Auf der wegen ihrer Bedeutung für den Vogelschutz gesicherten Helme-Talsperre bei Kelbra etwa müsse der Anglerverein Sangerhausen jährlich eine 260 Euro teure Genehmigung beantragen, um mit Ruderbooten aufs Wasser zu dürfen. Ein benachbarter Seglerverein dagegen dürfe weiter ganz ohne Genehmigung aufs Gewässer.

Der Anglerverband hat wegen solcher Punkte im Dezember ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg beantragt. Die Angler stehen mit ihrer Kritik nicht allein. „Auch wir sehen die Verordnung sehr skeptisch“, sagte Bauernverbands-Präsident Olaf Feuerborn. So erhielten Bauern in Einzelverträgen zwar Ausgleichszahlungen für Einschränkungen bei Mahd oder Düngung. „Die Landesregierung kann aber jederzeit aussteigen, wenn naturschutzrechtliche Ziele nicht erreicht werden.“ Feuerborn hält für vorstellbar, dass sein Verband sich dem Normenkontrollverfahren anschließen wird. Abhängig sei das vom Ausgang von Evaluationsgesprächen mit dem Land. Diese sind für Juni angesetzt.

Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) ist mit Blick auf die Evaluation optimistisch: „Das Landesverwaltungsamt hat unzählige Gespräche mit den Menschen und den verantwortlichen Behörden vor Ort geführt.“ Dalbert glaubt, dass die Verordnung sich bewährt hat.