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Neue Corona-Verordnung Masken, Tests und Co.: Das sind die neuen Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Was beschlossen wurde.

Aktualisiert: 25.10.2022, 14:47
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln vorgestellt.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln vorgestellt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg/DUR/dpa – In einer Online-Pressekonferenz hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne am Dienstag die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt präsentiert. Größere Verschärfungen wurden jedoch nicht beschlossen. Die aktuellen Regelungen im Überblick.

Neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen

In Sachsen-Anhalt werden die bestehenden Corona-Regeln verlängert - damit bleibt es für die Menschen bei den bisherigen Maßnahmen. Im öffentlichen Personennahverkehr muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg bekannt gab.

Im Fernverkehr und in Arztpraxen besteht laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In anderen Innenräumen muss keine Maske getragen werden. Man bleibe aber beim dringenden Appell, freiwillig eine Maske zu tragen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Im Personenfernverkehr können Kinder zwischen 6 und 14 Jahren auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Grimm-Benne stellte am Dienstag noch einmal klar, dass in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur dort eine Maske getragen werden müsse, wo es viele Kontakte mit externen Personen gebe, beispielsweise in einem Bistro, in Wartezonen oder Aufzügen. In Räumlichkeiten, die grundsätzlich nur von Bewohnern genutzt würden, bestehe keine Pflicht zum Tragen von Masken.

Weiter Corona-Testpflicht in medizinischen Einrichtungen

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten besteht weiterhin die bundesweite geltende Verpflichtung, sich auf Corona testen zu lassen.

Hohe Dunkelziffer bei Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt

Das Robert Koch-Institut gab die Inzidenz für Sachsen-Anhalt am Dienstag mit 617,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und sieben Tage an. Ende September lag der Wert noch bei 303,8. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein.

Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht erfasster Fälle aus - vor allem weil nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung der Werte führen.

Die Corona-Eindämmungsverordnung gilt nun bis zum 26. November.