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Fall bei „Aktenzeichen XY“ Mysteriöser Oberschenkel-Fund in Park: Die Spur führt nach Sachsen-Anhalt 

In einem Berliner Park entdecken Passanten einen menschlichen Oberschenkel. Mithilfe einer DNA-Analyse gelingt es, das Opfer aus Sachsen-Anhalt zu identifizieren. Doch vom Rest der Leiche fehlt jede Spur – und die Kriminalpolizei steht bislang vor einem Rätsel.

Von DUR Aktualisiert: 29.07.2025, 11:21
Polizisten sichern in Berlin Spuren nach dem Fund eines Oberschenkels, der später einem Mann aus Sachsen-Anhalt zugeordnet wurde.
Polizisten sichern in Berlin Spuren nach dem Fund eines Oberschenkels, der später einem Mann aus Sachsen-Anhalt zugeordnet wurde. Archivbild: Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin. - Ein rätselhafter Fall aus Berlin wird an diesem Mittwochabend Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“.

Im Mittelpunkt steht ein ungewöhnlicher Fund aus dem Februar 2024: Im Volkspark Friedrichshain wurde ein menschlicher Oberschenkel entdeckt. Der Körperteil konnte später einem verstorbenen Mann aus Sachsen-Anhalt zugeordnet werden – von dessen übrigen Leichenteilen fehlt bislang jede Spur.

Oberschenkel eines Mannes aus Sachsen-Anhalt in Berlin entdeckt

Die Berliner Kriminalpolizei erhofft sich nun durch die Ausstrahlung Hinweise aus der Bevölkerung.

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Der Fund ereignete sich am Morgen des 27. Februar 2024, als Passanten das tätowierte Körperteil in einem Gebüsch entdeckten. Eine DNA-Analyse brachte Klarheit: Der Oberschenkel gehörte dem 42-jährigen Marcel F., einem wohnungslosen Mann aus Sachsen-Anhalt, der zuletzt in Berlin gelebt hatte und seit Tagen verschwunden war.

Mann war zum Zeitpunkt der Abtrennung des Oberschenkels tot

Marcel F. hatte zuvor etwa 14 Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht. Nach Angaben erlitt er Mitte Februar einen psychotischen Schub, ergriff den Rucksack eines Begleiters und verschwand anschließend.

Erst rund zwei Wochen später tauchte der Oberschenkel auf. Die Obduktion ergab, dass der Mann zum Zeitpunkt der Abtrennung bereits tot war. Die Ermittler schließen ein Tötungsdelikt nicht aus.