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Gerichtsvollzieher und Staatsanwaltschaft versteigern gepfändete Gegenstände im Internet Online-Auktion beschert Justiz 110000 Euro

Von Christin Käther 20.06.2012, 05:23

Sachsen-Anhalts Gerichtsvollzieher nutzen immer häufiger die Möglichkeit, gepfändete Gegenstände ihrer Schuldner im Internet zu versteigern. Die Erlöse der justizeigenen Onlineplattform sind höher als bei Vor-Ort-Versteigerungen.

Magdeburg l Ein schickes Brautkleid oder ein neues Auto gefällig? Solche und noch viele andere Schätze lassen sich günstig im Internet auf der Auktionsplattform der deutschen Justiz finden. Dort bieten Gerichtsvollzieher gepfändete Gegenstände ihrer Schuldner zur Versteigerung an.

Eine Idee des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, das die Plattform vor drei Jahren nach erfolgreicher Erprobungsphase weiteren Bundesländern zur Verfügung stellte. Über 2000 Justizeinrichtungen in Deutschland sind mittlerweile an dem Projekt beteiligt. Möglich macht das eine Gesetzesänderung in der Zwangsvollstreckung, die Gerichtsvollziehern erlaubt, ihre gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern.

Immer mehr Gerichtsvollzieher nutzen die Internetauktion

Auch Sachsen-Anhalt ist seit Ende 2009 angemeldeter Auktionator. Gegenwärtig sind 124 von 149 Gerichtsvollziehern für Justiz-Auktionen zugelassen, informiert Ute Albersmann vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg und die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg dürfen beschlagnahmte und eingezogene Gegenstände versteigern. Darunter sind Fundsachen, ausgesonderte Büroausstattung oder Räumungsgut.

"Internetversteigerungen erhöhen die Verwertungschancen. Zugleich kann ein größerer Kreis von Bietern auch für bessere Erlöse sorgen, was sowohl im Sinne der Gläubiger als auch der Schuldner ist", sagt Justizministerin Angela Kolb. Während eine Präsenzversteigerung im Amtsgericht nur einen begrenzten Interessentenkreis erreicht, ist die Internetplattform jederzeit zugänglich. Der Erlös kommt immer dem Gläubiger zugute und mindert die Vollstreckungssumme des Schuldners, heißt es aus dem Justizministerium.

Linda Fischer* ist eine von 124 Gerichtsvollziehern in Sachsen-Anhalt, die gepfändete Gegenstände über die Auktionsplattform anbieten. "Die Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig", sagt sie. Der Gegenstand muss fotografiert und sein genauer Zustand festgestellt werden. Am längsten dauert die Ermittlung des aktuellen Marktwertes. Onlinevergleiche und Kataloge helfen dabei. Manchmal ist auch ein direkter Anruf beim Hersteller nötig, erzählt Fischer. Das Startgebot, mit dem der Gegenstand auf der Plattform eingestellt wird, errechnet sich aus der Hälfte des aktuellen Werts.

Die Gerichtsvollzieher stehen während der Auktion in ständigem Kontakt mit potenziellen Käufern. Linda Fischer erinnert sich an einen Kaffeevollautomaten, den sie für 1300 Euro versteigerte, und einen Flachbildfernseher, der für 2000 Euro nach Bayern ging. Manchmal werden Auktionen auch abgebrochen. Entweder weil der Insolvenzverwalter den Gegenstand einzieht oder weil ihn der Schuldner auslösen konnte.

Anzahl der Auktionen im Land hat sich vervierfacht

Die Zahlen sprechen für sich. Wurden 2010 noch 107 Auktionen in Sachsen-Anhalt abgeschlossen, waren es im vergangenen Jahr schon 445 im Wert von insgesamt 110 000 Euro. Bundesweit bescherte die Online-Auktion einen Jahreserlös von 2,5 Millionen Euro.

Über 40 000 Nutzer haben sich schon registriert. Die Regeln ähneln denen anderer Online-Auktionshäuser. Die Nutzer haben in der Regel 14 Tage Zeit, ihr Höchstgebot abzugeben. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Versand- oder Abholkosten trägt der Käufer.

Manfred Rohde vom Ministerialrat wird die Plattform am Sonnabend auf dem Reinguckertag in der Staatskanzlei Magdeburg vorstellen. Auch er ist eifriger Nutzer von Justiz-Auktion, hat sich schon eine Jeans ersteigert.

www.justiz-auktion.de

* Name wurde geändert und ist der Redaktion bekannt.