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Prozesse OVG entscheidet für Leerung der Grube Brüchau

Von dpa 05.11.2021, 14:40
Eine Darstellung der Göttin Justitia.
Eine Darstellung der Göttin Justitia. Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Die Giftschlammdeponie Brüchau in der Altmark muss voraussichtlich vollständig geleert werden. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, dass eine entsprechende Anordnung des Landesamts für Geologie und Bergwesen vom 24. August 2020 voraussichtlich rechtmäßig ist, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Amt hatte vom Betreiber der Obertagedeponie die Vorlage eines Abschlussbetriebsplans zur vollständigen Auskofferung gefordert.

Das Oberverwaltungsgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das noch dem Deponiebetreiber Recht gegeben hatte. Das Landesamt sei zu seinem Handeln befugt gewesen.

Die Deponie in Brüchau ist seit Jahren ein Dauerthema in Sachsen-Anhalt. Die Grube existierte schon in der DDR. Dort wurden unter anderem metallisches Quecksilber und andere Giftstoffe gelagert. Bürgerinitiativen versuchen seit Jahren, eine Leerung der Grube zu erreichen. Ein Gutachten ergab, dass sie undicht ist und die Gefahr besteht, dass Giftstoffe ins Grundwasser sickern. Im Juni 2020 beschloss der Landtag einstimmig, dass die Grube ausgebaggert und deren Inhalt auf anderen Deponien sicher gelagert werden soll.