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Parité-Gesetz Landtag streitet über Frauenanteil

Sachsen-Anhalts Landtag hat über ein mögliches Parité-Gesetz diskutiert. Justizministerin Anne-Marie Keding äußerte deutliche Zweifel daran.

28.02.2019, 12:19

Magdeburg (dpa) l Der Landtag hat über Veränderungen am Wahlrecht und ein mögliches Parité-Gesetz diskutiert, um den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen. "Unser Landtag ist der mit dem geringsten Frauenanteil in Deutschland", sagte Linken-Rechtsexpertin Eva von Angern am Donnerstag. Ihre Fraktion brachte einen Entwurf für ein sogenanntes Parité-Gesetz ein. Es sieht vor, dass Parteien ihre Listen künftig je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzen müssen. Zudem soll in jedem Wahlkreis ein Mann und eine Frau gewählt werden – die Zahl der Wahlkreise soll deshalb von derzeit 43 auf 22 sinken.

Gestritten wird bei dem Vorhaben vor allem darum, ob es sich verfassungsgemäß umsetzen lässt oder zum Beispiel gegen die Freiheit von Parteien bei der Kandidatenaufstellung verstößt. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Prüfung eines Parité-Gesetzes festgelegt. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) kündigte an, dass in diesem Jahr bei einem Wahlrechtsforum Experten die Möglichkeiten ausloten sollen. SPD und Grüne kritisierten, die Ministerin habe noch immer keine konkreten Vorschläge gemacht. "Das dauert uns alles viel zu lange", sagte SPD-Justizexpertin Angela Kolb-Janssen.

Keding äußerte im Landtag deutliche Zweifel, ob ein solches Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Es gebe noch viele offene Fragen. Parteien mit geringem Frauenanteil könnten zum Beispiel gezwungen sein, überproportional viele Frauen aufzustellen. Von Angern wies diesen Vorwurf zurück. "Parlamente sind Volksvertretungen." Sie müssten die Verhältnisse in der Bevölkerung, nicht die in den Parteien widerspiegeln.

Die Justizministerin räumte ein, dass die derzeitige Situation unbefriedigend sei. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sei es nicht gelungen, dass es auch nur annähernd ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen in deutschen Parlamenten gebe. Im Landtag Sachsen-Anhalts sind derzeit nur 19 von 87 Abgeordneten Frauen – ein Anteil von rund 21 Prozent. Besonders in den Fraktionen von CDU und AfD sitzen nur sehr wenige Frauen.

Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann verwies darauf, dass bei der Zulässigkeit eines Parité-Gesetzes zwei Dinge gegeneinander stünden: Das Recht der Parteien, ihre Kandidaten frei auszuwählen und der ebenso in der Verfassung verankerte Gleichstellungsgebot von Männern und Frauen. Das Gleichstellungsgebot müsse hier weit ausgelegt werden, forderte Lüddemann. "Die Hälfte der Menschheit soll die Hälfte der Macht haben." Von Angern brachte auch eine Verfassungsänderung ins Spiel, um ein Parité-Gesetz durchzusetzen.

Keding sagte, sie könne sich eher ein mehr personalisiertes Wahlrecht vorstellen. Wähler könnten sich dann für einzelnen Kandidaten und nicht nur für eine ganz Liste entscheiden und so auch mehr Frauen wählen. Die AfD lehnt eine Änderung grundsätzlich ab und hält ein Parité-Gesetz für verfassungswidrig. "Sie wollen den Wählerwillen ausschalten", warf der Abgeordnete Daniel Roi den anderen Fraktionen vor.

Der Gesetzentwurf der Linken wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Der Brandenburger Landtag hatte jüngst als erster in Deutschland ein Parité-Gesetz beschlossen. Die Piratenpartei will dagegen vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Auch in mehreren anderen Bundesländern gibt es Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung, um mehr Frauen in die Parlamente zu bringen.