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Pläne Stahlknecht für Abschiebehaft in Gefängnissen

Ein Gesetz sieht vor, Abschiebehäftlinge in Gefängnissen unterzubringen. Sachsen-Anhalt ist als eines von wenigen Ländern nicht abgeneigt.

05.05.2019, 23:01

Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalts Landesregierung kann sich prinzipiell vorstellen, Abschiebehäftlinge auch in normalen Gefängnissen unterzubringen. "Wir unterstützen entsprechende Pläne der Bundesregierung, haben aber die Erwartungshaltung, dass sichergestellt wird, dass das mit den geltenden EU-Vorgaben rechtssicher vereinbar ist", sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Damit ist Sachsen-Anhalt eines von nur fünf Bundesländern, die die Unterbringung in normalen Gefängnissen in Erwägung ziehen. 11 von 16 Bundesländern wollen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, wie eine Umfrage des "Mediendienstes Integration" ergab. Sechs Länder melden rechtliche Bedenken an, viele begründeten ihre Ablehnung damit, dass sie keine Kapazitäten in ihren Haftanstalten haben.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Ausreisepflichtige auch in Gefängnissen festgehalten werden können, wenn sie dabei von den Strafgefangenen räumlich getrennt werden.

Gegen die Pläne gibt es rechtliche Bedenken. Denn der Europäische Gerichtshof hatte vor einigen Jahren entschieden, dass Abschiebekandidaten nicht in normalen Gefängnissen sitzen dürfen. Aufgrund dieser Entscheidung kann Sachsen-Anhalt seitdem keine Ausreisepflichtigen im eigenen Land in Gewahrsam nehmen, weil es keine gesonderte Einrichtung hat. Das Bundesinnenministerium beruft sich in seinem Gesetzentwurf angesichts der hohen Zahl von vollziehbar Ausreisepflichtigen auf eine vorübergehende "Notlage".

Dieses Argument ist aus Stahlknechts Sicht aber angreifbar. Eine Unterbringung in Justizvollzugsanstalten sei daher nur denkbar, wenn die EU das explizit absegne. Unabhängig von dieser Entscheidung werde Sachsen-Anhalt an den Plänen für eine eigene Abschiebeeinrichtung festhalten, so der Landesinnenminister. Die Haftanstalt soll im früheren Gefängnis Dessau entstehen, 30 Plätze haben und eigentlich schon in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Die Planungen des Bauvorhabens verzögerten sich allerdings bereits mehrfach.

Bis die Einrichtung fertig ist, muss Sachsen-Anhalt Abschiebehäftlinge in anderen Bundesländern unterbringen. Voriges Jahr wurden 49 ausreisepflichtige Menschen in Gewahrsam genommen. Das waren neun mehr als im Jahr 2017. In den Jahren 2015 und 2016 wurden jeweils rund 60 Menschen in Abschiebehaft genommen.