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Pädophilie Ex-Sexualstraftäter wieder auf freiem Fuß

Ein 44-Jähriger soll in Brachwitz (Saalekreis) Kontakt zu Kindern gehabt haben und wurde für drei Tage in Polizeigewahrsam genommen.

Von Bernd Kaufholz 23.05.2018, 12:56

Brachwitz (Saalekeis) l Ein vorbestrafter Kinderschänder aus Baden-Württemberg, der inzwischen in Brachwitz im Saalekreis lebt, ist am Mittwochmittag aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Das Amtsgericht Halle hatte am 20. Mai 2018 als Präventivmaßnahme angeordnet, den 44-Jährigen bis zum 23. Mai, 12 Uhr hinter Gitter zu bringen. Hintergrund ist der Verdacht, dass der Straftäter, der unter sogenannter Führungsaufsicht steht, gegen Auflagen verstoßen haben soll. So habe er entgegen der Weisung Kontakt zu männlichen Kindern und Jugendlichen aufgenommen.

Zuletzt war der Mann vom Landgericht Ulm im Jahr 2012 unter anderem wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Bedrohung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. 2009 hatte der damals 37-Jährige Kontakt zu Jugendlichen im Internet gesucht, einen 15-Jährigen aus Ebersbach (Landkreis Göppingen) kennengelernt und eine Beziehung mit ihm begonnen. Daraus war schließlich eine Abhängigkeit geworden.

Als der Täter Geldprobleme hatte, wurde er zum Zuhälter. Er pries den Jungen im Internet an und fuhr ihn zu den Freiern – Männer reiferen Alters – nach Kempten, München oder Stuttgart. Sieben Mal war der Minderjährige so anschaffen gegangen, die insgesamt 3000 Euro Liebeslohn musste er abgeben. Als der Jugendliche die Beziehung beendete, wurde er vom Täter bedroht. Er wollte ihn mit Säure entstellen. Nahezu gleichzeitig nahm der Mann Kontakt zum jüngeren Bruder des Opfers und auch zu dessen 14- und 15-jährigen Freunden auf. Zu sexuellen Kontakten war es aber nicht gekommen.

Die Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Magdeburg will nun bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht stellen. Sollte sich der Vorwurf als zutreffend herausstellen, droht dem 44-Jährigen erneut eine Freiheitsstrafe - im günstigsten Falle eine Geldstrafe.

Der Fall hat in den vergangenen Wochen für große Unruhe in der 900-Seelen-Gemeinde gesorgt. Besonders die Tatsache, dass der Mann in ein Haus eingezogen war, das nur etwa 30 Meter vom Kindergarten entfernt liegt. Offenbar war von der Justiz keine Auflage erlassen worden, die den Wohnort des Sexualstraftäters einschränkt.

Für die Eltern des Ortes ist es unverständlich, dass der 44-Jährige von den Fenstern des Hauses direkt auf den Kindergarten blicken kann.

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