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Provenienzforschung NS-Akten bezeugen Raubzug

Nach mehr als drei Jahren Arbeit gibt es dank 40 Magdeburger Studenten eine Datenbank zum Nazi-Raub jüdischen Eigentums in Sachsen-Anhalt.

Von Steffen Honig 13.07.2017, 01:01

Magdeburg l Wenn Studentin Johanna Keller an ihre Stunden im Landesarchiv zurückdenkt, fühlt sie sich in die Zeit von 80 Jahren zurückversetzt. Über Monate hat sie Akten gewälzt, in denen während der Nazizeit der Besitz jüdischer Familien erfasst wurde. Ziel der Studienprojektes war, Rückschlüsse auf den Verbleib des persönlichen Besitzes ziehen zu können. „Ich habe nach einer Weile regelrecht mitgefiebert“, sagt Johanna Keller, „die Aktendurchsicht war wie eine Begegnung mit der Familie. So war spannend, zu erfahren, ob die Menschen es geschafft haben, aus Deutschland rauszukommen, oder ob sie deportiert wurden.“

Keller berichtet von „erschreckender Banalität“, mit der die Bürokratie das beschrieb. Der Vermerk „ist nach Osten verzogen“ hieß nichts anderes als die Verschleppung in ein Vernichtungslager. Johanna Keller: „Bei der Überstellung nach Theresienstadt mussten ältere jüdische Bürger sogar einen bestimmten Betrag bezahlen, weil das Konzentrationslager als Altersheim verkauft wurde. Einfach gruselig.“

Das Landesarchiv verfügte vor der Untersuchung nur über eine grobe Inhaltsangabe der Akten. Die durch die studentische Forschung aufgebaute Datenbank enthält nunmehr exakte Angaben über die Betroffenen, ihre Angehörigen, ihren Besitz und dessen Verbleib. Die Listen im Landesarchiv, das sich als Kooperationspartner am Projekt beteiligte, sind digital lesbar.

Monika Gibas vom Fachbereich Geschichte und Öffentlichkeit der Magdeburger Guericke-Universität sagt: „Es entstand 2013 die Idee, in einem Landesarchiv nachzuschauen, was dort an aussagekräftigen Akten zu finden ist. Das hat sich angeschlossen an ein ähnliches Projekt im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig.“ In Magdeburg seien vor allem Akten von Behörden aus den Jahren 1933 bis 1945 untersucht worden.

Sophie Leschik vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste sagt zum bundesweiten Hintergrund des Magdeburger Projektes: „Seit 2008 sind alle öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik gehalten, ihre Bestände auf NS-Raubgut zu untersuchen.“

Dies betreffe nicht nur jüdisches Raubgut, sondern auch den Besitz von politisch Verfolgten, Gewerkschaften, Freimaurerlogen sowie Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten wie der Sorben. Leschik: „Hauptsächlich sprechen wir Museen, Bibliotheken und Archive an.“ Die Projekte in den Archiven dienten meist dazu, Quellen für die Provinienz- (Herkunfts-)forschung zu erschließen.

Akten aus der NS-Zeit dokumentieren die Vorstufe der Enteignung. Da mussten jüdische Bürger nach Aufforderung beim Finanzamt ihren Hausrat auflisten, als Arbeitsgrundlage für spätere Enteignung. Freya Paschen vom Zentrum Kulturgutverluste: „Aus Sicht von heute ist unrechtmäßig – innerhalb der Bürokratie von damals war es ein ganz normaler Verwaltungsvorgang.“

Wie die Erfassung ablief, schildert Monika Gibas: „Die Vorgänge sind in persönlichen sogenannten Personen-Devisenakten festgehalten, die sich in allen großen Landesarchiven finden. Für die ,Auswanderungswilligen‘ gibt es für die Provinz Sachsen eine Liste des Gesamtvermögens von 1938. Ab April 1938 seien auch alle jüdischen Bürger vom Staat durch die Finanzämter mit ihrem Vermögen exakt erfasst worden. „Darunter waren mobiles Vermögen, Grundstücke, Unternehmen – alles musste geschätzt werden.“

Als Pilotaktion habe die Erfassung der Wiener Juden im Frühjahr 1938 nach der Besetzung Österreichs gedient. Das Verfahren sei dann auf das gesamten Deutsche Reich übertragen worden, erklärt Geschichtswissenschaftlerin Gibas. „Die NS-Regierung wusste im Sommer 1938, welches Vermögen jüdische Bürger in Deutschland hatten.“

Die Nazis bedienten sich daran im Zuge der Judenvernichtung kräftig. Es war ein organisiertes Verbrechen, das meist mit dem Tod der Ausgeraubten endete.

Hinweise auf gestohlenes Kulturgut enthalten etwa die Enteignungs-Akten über die enteigneten Magdeburger Familien Nemlich und Simon und den Magdeburger Orthopäden Dr. Julius Nußbaum sowie Clothilde Rothschild aus Nordhausen. Manche Juden versuchten, sich dem zu entziehen, und flohen über die Reichsgrenze. Daraufhin leiteten die Behörden entsprechende Verfahren ein – auch das ist in den Akten dokumentiert.

Studentin Johanna Keller nennt Formen des enteigneten Gutes: „Das ging von Firmen, die ,arisiert‘ wurden, über Hausrat und Möbel bis hin zu Kunst und Büchern.“

Das Thema NS-Raubgut sei in Sachsen-Anhalt noch nicht erschöpft, so Monika Gibas. Die Archivbestände in Dessau und Merseburg müssten noch durchgegangen werden.

Sophie Leschik verweist zudem darauf, dass es sich um Grundlagenforschung handele. Es müsste darum gehen, die in den Akten beschriebenen Objekte wiederzufinden.

Dem dient die Datenbank im Landesarchiv von Sachsen-Anhalt. Die Bestände in namhaften Bibliotheken sind dabei nach den Erfahrungen der Wissenschafler für die Untersuchungen besonders ergiebig.

Für die Schätzung von Kunstwerken verpflichtete die NS-Verwaltung örtliche Experten. In Magdeburg war der Leiter des Museums in jüdischen Wohnungen unterwegs, um Bilder und Kronleuchter zu begutachten.

Ein genauer Wertumfang des geraubten Besitzes sei schwer zu ermitteln, erklärt Monika Gibas. „Es gab auch Zwangsverkäufe, bei denen Juden weniger bezahlt wurde, als beispielsweise ein Haus wert war“, sagt Sophie Leschik.

Die Herkunftsforschung zur NS-Raubkunst ist in den vergangenen Jahren enorm forciert worden. Das hat auch einen zwingenden menschlichen Grund: Die Generation der Zeitzeugen verstirbt. Eine Rückgabe an die Familien wird immer schwieriger.