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Mehrere Anklagepunkte Prozess gegen IS-Rückkehrerin Leonora in Halle mit höchster Sicherheit

Als 15-Jährige verlässt sie ihren Heimatort in Sachsen-Anhalt in Richtung Syrien. Dort soll sie sich der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen, einen IS-Kämpfer geheiratet, mit ihm eine Jesidin als Sklavin gehalten und "weiterverkauft" haben. Sie ist zurück in Deutschland - und kommt vor Gericht.

Aktualisiert: 21.01.2022, 12:18
Blick in den großen Verhandlungssaal im Justizzentrum in Halle/Saale. Am Dienstag (25.01.) soll hier der Prozess gegen eine junge Frau beginnen, die sich 2015 nach Syrien begeben und dort der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben soll.
Blick in den großen Verhandlungssaal im Justizzentrum in Halle/Saale. Am Dienstag (25.01.) soll hier der Prozess gegen eine junge Frau beginnen, die sich 2015 nach Syrien begeben und dort der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben soll. Foto: dpa

Halle (Saale)/Karlsruhe/dpa - Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin muss sich von Dienstag an (25. Januar) vor dem Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der Deutschen laut Anklage die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) vor. Zudem wird sie der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz. Die Staatsschutzkammer des OLG wird im Justizzentrum Halle (Saale) im neuen Hochsicherheitssaal verhandeln.

Nach Erkenntnissen der Ermittler soll sie spätestens im Februar 2015, als 15-Jährige, den Entschluss gefasst haben, sich dem IS anzuschließen und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen. Am 6. März 2015 sei sie von Deutschland aus über die Türkei mittels Schleuser in das Herrschaftsgebiet des "Islamischen Staates" nach Syrien gereist, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Sachsen-Anhalterin Leonora soll beim Menschenhandel ihres Mannes beteiligt gewesen sein

Nachdem sie drei Tage in einem Frauenhaus des IS untergekommen sei, fand sie wenige Tage später Aufnahme als Angehörige des IS, nachdem sie ein im Sicherheitsapparat des IS tätiges Mitglied geheiratet habe - als "Drittfrau". Die Bundesanwaltschaft wirft ihr zudem vor, den Menschenhandel ihres Mannes gefördert zu haben. Dieser habe eine 33-jährige Jesidin als Sklavin "gekauft", um diese mit ihren beiden Kleinkindern gewinnbringend weiterzuveräußern.

Zudem habe sie ihrem Ehemann im Sommer 2015 ein Bewerbungsschreiben für einen IS-Geheimdienst geschrieben, wo dieser bis April 2017 tätig gewesen sei. Die Angeklagte habe darüber hinaus eigenständig für den "Islamischen Staat" gearbeitet. Sie sei für drei Monate in einem Krankenhaus der Organisation eingesetzt gewesen. Ende des Jahres 2015 übernahm die Angeklagte laut Bundesanwaltschaft für den IS-Geheimdienst die Aufgabe, Frauen von IS-Kämpfern auszuforschen. Für ihre Tätigkeiten erhielt sie demnach monatlich einen Geldbetrag.

2017 flüchtete sie aus der nordsyrischen Stadt Rakka und stellte sich kurdischen Streitkräften. Mit ihren beiden Kindern lebte sie bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland im Flüchtlingslager. Die junge Frau aus Sachsen-Anhalt war am 20. Dezember 2020 am Frankfurter Flughafen direkt bei der Einreise unter Terrorverdacht festgenommen worden. Nach gut einem Monat war sie unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, der Haftbefehl blieb aber bestehen.

Das Besondere an dem Prozess gegen die heute 22-Jährige sei, dass sie die Taten als Jugendliche beziehungsweise als Heranwachsende begangen haben soll, sagte Henning Haberland, Sprecher des OLG. Es ist daher noch unklar, ob die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeit der Beschuldigten in dem Prozess ausgeschlossen wird. Der Sprecher machte keine Angaben dazu, ob sich die Angeklagte bisher zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft geäußert hat und ob sie zu Prozessbeginn möglicherweise eine Aussage machen wird.

In Deutschland laufen mehrere Verfahren in Verbindung mit dem IS

Der Vater der Sachsen-Anhalterin hatte das Schicksal der Familie angesichts des Verlustes der Tochter öffentlich gemacht. Er selbst begab sich bei der Suche nach der jungen Frau auf eine riskante Reise ins Ungewisse. Dokumentiert wurde dies unter anderem in einem Film.

Im Moment laufen fünf von der Bundesanwaltschaft initiierte Verfahren in Deutschland wegen Mitgliedschaft, Unterstützung oder Finanzierung des IS, wie ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe sagte. Betrachtet man die seit 2015 wegen dieser Vorwürfe angeklagten Fälle, wurden bisher schon rund 70 Menschen verurteilt. Hinzu kämen Verfahren, die nicht von der Bundesanwaltschaft, sondern von den Generalstaatsanwaltschaften der Länder geführt würden. Angaben zu laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit IS-Verbrechen machte der Sprecher nicht.

Das OLG Naumburg hat bisher 22 Verhandlungstage bis Mai anberaumt. Das Verfahren leitet Ursula Mertens. Die Richterin hatte auch den Vorsitz in dem weltweit beachteten Prozess gegen den rechtsterroristischen Attentäter von Halle. Der Mann wurde vom OLG wegen des Anschlags auf die Synagoge der Jüdischen Gemeinde zu Halle und den Kiez-Döner vom 9. Oktober 2019 zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist rechtskräftig.