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Prozess Tod im Fahrstuhl: Angeklagter freigesprochen

Schlussstrich: 55-Jähriger wurde im Prozess um den Tod im Fahrstuhlschacht in Magdeburg freigesprochen.

Von Bernd Kaufholz 30.06.2020, 17:36

Magdeburg l Sieben Jahre und fünf Monate nach dem Tod eines 25 Jahre alten Mannes im Fahrstuhlschacht eines Achtgeschossers in der Magdeburger Jacobstraße wurde - wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird - ein Schlussstrich unter den mysteriösen Fall gezogen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Magdeburg sprach einen 55-Jährigen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Oberstaatsanwältin Martina Klein hatte am vierten Verhandlungstag eineinhalb Jahre Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, gefordert. Rechtsanwalt Thomas Klaus, der die Mutter des Opfers als Nebenklägerin vertritt, legte die Höhe der Haftstrafe ins Ermessen des Gerichts. Strafverteidigerin Heike Rabenow hatte auf Freispruch plädiert.

Der Vorsitzende Richter Martin Schleupner sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die Hauptverhandlung nicht den Beweis erbringen könnte, dass Torsten G. Schuld am Tod des jungen Mannes war. "Das Gericht konnte nicht erkennen, dass eine Sorgfaltspflichtsverletzung des Angeklagten vorgelegen hat, indem er die Fahrstuhltür nicht offen hielt, damit sich der Fahrkorb nicht in Bewegung setzt, als sich Maik im Schacht abseilte."

Es sei nicht einmal klar, ob G. tatsächlich, wie die Anklage meint, beim Abseilen des späteren Opfers dabei war. Und ob überhaupt ein zweiter Mann dabei war. "Es gibt keine Spuren und nur, dass die Kletterausrüstung dem Angeklagten gehört hat, reicht nicht aus", so Schleupner.

Die Zeugenaussagen seien ebenfalls nicht so klar gewesen, dass sie für eine Täterschaft von G. sprechen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass der 25-Jährige, der damals zu einer Crystal-Clique gehörte und selbst drogenabhängig war, gedacht hat: Versuche ich es doch mal und sich ungesichert im Schacht abgeseilt hat."

Das Gericht habe im Zweifel für den Angeklagten G. freisprechen müssen.

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die beiden Männer Metalle aus dem Fahrstuhl entwenden wollten oder ein neues Drogenversteck im Schacht gesucht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Geschehen im Januar 2013 die Ermittlungen eingestellt. Der Stein war erst wieder ins Rollen gekommen war, nachdem sich Simone Krühne, die Mutter des Opfers, über ihren Rechtsanwalt Thomas Klaus an die Öffentlichkeit gewandt hatte.

Erneut ins Visier der Polizei war daraufhin ein Bekannter des 25-Jährigen geraten, der bereits bei der Todesursachenermittlung Anfang 2013 vernommen worden war.

2019 hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Torsten G. wegen "Mordes durch Unterlassen" am Landgericht angeklagt. Die Schwurgerichtskammer hatte jedoch einen Vorsatz verneint und den Fall an eine Instanz tiefer, das Schöffengericht, verwiesen.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens am 26. März dieses Jahres war jedoch vorerst geplatzt, weil der Angeklagte nicht auffindbar war.