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19-jähriger Christian K. wird zu achteinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt / Täter entschuldigt sich im Schlusswort Prozess zum Hammer-Mord endet mit Tränen der Angehörigen

Von Matthias Fricke 12.12.2012, 02:25

Magdeburg/Wernigerode l Achteinhalb Jahre Jugendhaft, so lautet das vom Vorsitzenden Richter Hans-Michael Otto verkündete Urteil im Hammer-Mord-Prozess gegen den heute 19-jährigen Christian K. Der Haftbefehl wird aufrecht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Verteidigerin Heidrun Ahlfeld kündigte an, "dies noch zu prüfen".

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß von achteinhalb Jahren Haft nur sechs Monate unter der Forderung der Anklage von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. Die Strafkammer sah auch die Mordmerkmale "Habgier" und "Vertuschung einer Straftat" als erfüllt an.

Der damals 18-Jährige hatte im Dezember vergangenen Jahres die Tochter des Wernigeröder Elektromeisters Holger Wolpat unter Vortäuschung falscher Tatsachen umworben. Er gab sich als Bundeswehrsoldat "mit hohem Dienstrang" aus und erschlich sich so das Vertrauen der Familie. Im Januar 2012 stahl Christian K. dann den Mercedes der Wolpats. Damit beging der Heranwachsende nicht nur einen Tankbetrug, sondern lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei wurden auch zwei Beamte verletzt. Die Beziehung wurde daraufhin sofort von der Tochter beendet.

Im März lernte Christian K. eine andere Freundin kennen und tischte auch ihr eine erlogene Geschichte auf: Er sei Koch in einem Spitzenrestaurant in Ilsenburg und würde gutes Geld verdienen. Doch der Angeklagte war in Wirklichkeit arbeitslos und hatte nichtmal eine Wohnung. Dafür lebte er bei seinem Bruder, dessen Lebensgefährtin und den zwei Kindern in Halberstadt "in den Tag hinein". Die Beweisaufnahme zeigte, dass Christian K. immer mehr unter Druck geriet, sollte seine Lügenkonstruktion nicht auffliegen. Er brauchte Geld und ein Auto.

In der Nacht zum 27. Mai, dem Pfingstsonntag, fasste er den Entschluss in das Haus der Wolpats einzusteigen. Er kannte sich schließlich bei seiner ehemaligen Freundin aus. In dieser Nacht fielen ihm 70 Euro Bargeld, zwei Goldringe und die Fahrzeugschlüssel des Renault in die Hände. Doch wegen des geschlossenen Tores musste er in der folgenden Nacht zurückkehren. Dort traf er auf das spätere Mordopfer. Er fesselte den Elektromeister, setzte ihn zunächst in die Badewanne mit einer Decke über den Kopf. Nach seinem Raubzug durchs Haus, bei dem er ein wenig Bargeld erbeutete, brachte er das Opfer in den Keller. Dort kam es zunächst zum Gerangel und dann zu den tödlichen Schlägen mit dem 3-Kilo-Hammer, weil der Familienvater seinen Peiniger an der Stimme erkannte.

Unter Tränen sprach die Witwe Ramona Wopat den Angeklagten kurz vor der Urteilsverkündung direkt an: "Meine Kinder werden zu ihrem Vati nie wieder sagen können, dass sie ihn lieben. Das werde ich niemals verzeihen können."

Christian K. sagte im Schlusswort: "Es tut mir wirklich leid, und ich weiß, dass es mit einer Entschuldigung nicht getan ist."