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Rechnungshof nimmt Städtebaufördermittel in den Fokus

Beim Spatenstich 2007 war ein Mekka für den Vereinssport geplant, bis heute steht in Halle ein Rohbau. Der Rechnungshof sieht darin ein gescheitertes Projekt, in das auch noch Städtebaufördermittel gesteckt werden. Das ist nicht der einzige Kritikpunkt.

17.07.2020, 13:20
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert zb

Magdeburg (dpa/sa) - Der Landesrechnungshof wirft einen genauen Blick auf den Umgang mit Städtebaufördermitteln in Sachsen-Anhalt. Ausgangspunkt sei eine Prüfung im Zusammenhang mit einem geplanten Sportkomplex in Halle, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Barthel am Freitag in Magdeburg. Das gescheiterte private, rund 34 Millionen Euro schwere Projekt Sportparadies am Böllberger Weg, das über Jahre stockte, sei über die Stadt Halle aus dem Städtebaufördertopf mitfinanziert worden.

Der kommunale Eigenanteil sei dabei komplett durch eine Vereinsspende ersetzt worden, die der Investor zuvor überwiesen hatte. Das sei aus Sicht des Landesrechnungshofs nicht zulässig, mindestens 10 Prozent, wenn nicht gar ein Drittel müsse die Stadt zahlen. Allerdings seien das Landesverwaltungsamt und das Landesbauministerium anderer Ansicht. Es sei darauf verwiesen worden, dass bei anderen Projekten ähnlich vorgegangen werde, sagte Barthel. Das werde sich der Rechnungshof möglicherweise bei einer Querschnittsprüfung genauer ansehen.

Der Landesrechnungshof formulierte nach seiner Prüfung weitere Kritik: Laut Aktenvermerk sei das Projekt "auf Ministerwunsch" für die Städtebauförderung ausgewählt worden. Zudem bestünden Zweifel an der Objektivität des Verfahrens, weil es ein verwandtschaftliches Verhältnis gebe zwischen einem vom Investor für das Fördermittelverfahren engagierten Rechtsanwalt und einer Mitarbeiterin des Landesverwaltungsamts auf Bewilligungsebene.

Die Rechnungsprüfer warfen auch einen Blick in die Behörde der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und fanden dort diverse Defizite. Dienstreiseabrechnungen seien nur mangelhaft dokumentiert, Reisekostenabrechnungen teils fehlerhaft gewesen. Eine wesentliche Kritik betreffe die teilweise zweckwidrige Verwendung von Fördermitteln. Bei einigen geförderten Projekten sei überdurchschnittlich viel für Bewirtung und Rahmenprogramm abgerechnet worden.

Rechnungshof-Präsident Barthel hob die wertvolle Arbeit der Behörde hervor, sie solle nicht diskreditiert werden. Es sei zugesagt worden, die Mängel abzustellen und Gelder zurückzufordern. Um besonders hohe Summen handele es sich nicht.

Auch bei einem über viele Jahre geförderten Unternehmen, das mit Solarfolien handelt, schaute der Landesrechnungshof genauer hin. 2005 habe es von der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft eine Starthilfe von einer Million Euro abgeholt. Dann sei zehn Jahre lang nichts geschehen - eine ursprünglich geförderte eigene Produktion entstand nicht. 2015 hatte der Rechnungshof schon empfohlen, die Rückforderung der Gelder zu prüfen. Es gab in dem Zusammenhang auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Im gleichen Jahr habe das Unternehmen aber einen neuen Fördermittelantrag gestellt und von der Investitionsbank gut 70 000 Euro erhalten. Der Landesrechnungshof sieht hier einen leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern. Das Geld müsse zurückgefordert werden.

Bericht des Landesrechnungshofs

Pressemitteilung