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Hübner-Gruppe Rechnungshof sieht keine Grundlage für Zinserlass

Ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes ‪kommt zu einem klaren Urteil: Der Zinserlass für die Hübner-Gruppe entbehrte jeglicher Grundlage.

24.06.2015, 11:44

Magdeburg (mbo) | Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat den Zinserlass über rund 270 000 Euro für Unternehmen aus dem Firmenreich des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner scharf kritisiert. Rechnungshofpräsident Kay Barthel sagte, der Erlass sei "mit geltendem Steuerrecht nicht zu begründen". Es hätten weder die persönlichen (zum Beispiel Bedürftigkeit) noch die sachlichen Voraussetzungen für einen solchen Erlass vorgelegen. Die inzwischen aufgelöste Oberfinanzdirektion habe "die geltenden Rechtsgrundlagen fehlerhaft angewandt".

Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat dagegen bislang stets erklärt, er halte das Vorgehen für "rechtlich machbar".

Hintergrund: Der Finanzpräsident der inzwischen aufgelösten Oberfinanzdirektion hatte im Juni 2013 die Finanzämter in Magdeburg, Staßfurt und Bitterfeld-Wolfen angewiesen, Nachzahlungszinsen auf fällige Steuern von Unternehmen aus dem Firmengeflecht zu erlassen. Klaas Hübner und Familienmitglieder sind als Gesellschafter an Unternehmen der "Schlossgruppe Neugattersleben" beteiligt.

Fast die Hälfte der gesamten 2013 erlassenen Nachzahlungszinsen von insgesamt 568756 Euro entfiel auf Unternehmen der Firmengruppe "Schloss Neugattersleben".