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Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg Rechter Schornsteinfeger bleibt im Amt

12.11.2011, 04:24

Magdeburg (dpa) l Ein rechtsextremer Bezirksschornsteinfegermeister aus Laucha (Burgenlandkreis) darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Magdeburg im Amt bleiben. Der Mann sitzt für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises, ist aber nicht deren Mitglied.

Der 1. Senat äußerte sich in seiner gestern veröffentlichten Entscheidung zwar überzeugt, dass sich der 53-Jährige mit den Zielen der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei identifiziere und sich aktiv für die NPD einsetze. Dies habe aber keinen Einfluss auf die berufliche Tätigkeit des Mannes gehabt. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass es in Deutschland keine gesetzliche Regelung gebe, die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwinge (Az.: 1 L 103/10).

Das Urteil, das eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 29. April 2010 bestätigte, ist noch nicht rechtskräftig. Der 1. Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. "Es ist noch nicht entschieden, ob wir in Revision gehen", sagte eine LVA-Sprecherin. Ihre Behörde wolle erst die schriftliche Begründung des Urteils vom 10. November abwarten.

Das Landesverwaltungsamt hatte die Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters rückgängig machen wollen und mit einer fehlenden Zuverlässigkeit des Handwerkers argumentiert.