Prozesse Rechtsstreit um Kündigung von Ex-Lotto-Geschäftsführerin

Magdeburg - Der Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb ist außergerichtlich beigelegt worden. Nach dem Verhandlungstermin am Landgericht Magdeburg vom 13. Juli hätten sich die Beteiligten Ende September auf einen Vergleich geeinigt, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Über den Inhalt der Einigung hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt war durch das Finanzministerium vertreten worden.
Sieb und ein zweiter Geschäftsführer waren Mitte September vergangenen Jahres mit sofortiger Wirkung abberufen worden, der Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt hatte verschiedene Verfehlungen festgestellt. Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 19. Oktober 2020 fristlos gekündigt und hilfsweise ordentlich zum 31. Dezember 2020. Sieb zog vor Gericht, weil ihrer Ansicht nach sämtliche Kündigungen ungerechtfertigt waren, so dass ihr ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge zustehe.
Das Land hingegen meinte, die Klägerin könne ihre Forderung nicht in der besonderen Form des Urkundenprozesses geltend machen. Im Übrigen stünden ihr Ansprüche auf Vergütung nicht zu. Die ehemalige Geschäftsführerin hatte Vergütungsansprüche für den Zeitraum 18. September 2020 bis Mai 2021 geltend machen wollen, erklärte das Gericht weiter. Bei der Verhandlung Mitte Juli war von rund 80 000 Euro die Rede gewesen. Die Vorsitzende Richterin hatte gesagt, Sieb habe „gute Karten“ mit ihren Forderungen und gab den Parteien Zeit für eine außergerichtliche Einigung.