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Unabhängige Kontrollen verhindert 30 Millionen Euro fehlen: Was haben drei Krankenhausträger in Sachsen-Anhalt zu verbergen?

Drei Krankenhausträger in Sachsen-Anhalt wollen offenbar eine Prüfung ihrer Finanzen verhindern und klagen dagegen. Es steht die Frage im Raum, wofür hohe Summen an Landesgeldern geflossen sind.

Aktualisiert: 13.07.2022, 19:13
Verjährungsfrist steht im Raum: Drei Krankenhausträger in Sachsen-Anhalt wollen offenbar nicht erklären, wofür sie insgesamt 30 Millionen
Verjährungsfrist steht im Raum: Drei Krankenhausträger in Sachsen-Anhalt wollen offenbar nicht erklären, wofür sie insgesamt 30 Millionen vom Land ausgegeben haben. Dafür verhinderten sie aktiv unabhängige Finanzkontrollen und klagten. Symbolbild: dpa

Magdeburg (dpa) - Einige Krankenhausträger wollen sich beim Umgang mit speziellen Fördermitteln offenbar nicht in die Bücher schauen zu lassen. Dies kritisiert der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt. Man kriege nur ein vollständiges Bild, wenn man auch die Empfängerseite prüfen könne, sagte der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel. Es sei nicht nachvollziehbar, warum einige Krankenhäuser nach wie vor unabhängige Finanzkontrolle in diesem Bereich verhindern wollten.

Insgesamt wurden seit 1995 nach Angaben des Landesrechnungshofes aus einem Sonderinvestitionsprogramm 177 Bauvorhaben finanziert. Drei Träger hätten der Prüfbehörde die Einsicht in die Unterlagen verweigert, hieß es. Insgesamt geht es bei den drei Trägern den Angaben zufolge um Gelder in Höhe von über 30 Millionen Euro, wobei der Großteil auf eine Klinik entfällt. Zwei der Krankenhausträger hätten gegen eine Prüfungsanordnung geklagt, bei dem dritten Träger laufe die Klagefrist noch, hieß es weiter. 

Sachsen-Anhalt war bei einem Sonderinvestitionsprogramm für die östlichen Bundesländer einen Sonderweg gegangen. Das Oberverwaltungsgericht hatte 2018 nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass die Benutzerbeiträge als öffentliche Mittel dem Land zustehen und der Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes dienen. Damit waren die Prüfrechte des Landesrechnungshofes gestärkt worden.

Ob eine Prüfung im Fall der Fälle überhaupt noch Konsequenzen hätte, ist unklar. Eine Verjährungsfrist tritt nach Angaben des Landesrechnungshofes drei Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises ein. Es gebe aber einige Ausnahmen, die diese Frist deutlich verlängern können, hieß es. Sollten die Gelder nicht zweckentsprechend eingesetzt worden sein, könnten Rückforderungen eine Rolle spielen.