Unternehmen sieht schlechte Zahlungsmoral der Kunden als Ursache / 100 Millionen Euro Außenstände Berliner Stromhändler Flexstrom ist pleite
Berlin (dpa) l Der bundesweite Stromanbieter Flexstrom ist zahlungsunfähig. Das Unternehmen mit mehr als 500 000 Kunden meldete gestern Insolvenz an. Wer eine Vorauszahlung an Flexstrom geleistet hat, muss damit rechnen, sein Geld nicht zurückzubekommen. Es fließt aber weiterhin Strom aus der Steckdose, wie Flexstrom mit Sitz in Berlin mitteilte.
Als Gründe für die Insolvenz nannte die Gesellschaft eine schlechte Zahlungsmoral vieler Kunden als Folge kritischer Medienberichterstattung sowie "Oligopolstrukturen" auf Seiten der Stromlieferanten.
Kunden seien mit rund 100 Millionen Euro bei Flexstrom und den Tochtergesellschaften Optimalgrün und Löwenzahn Energie im Rückstand. Auch diese beiden Töchter stellten Insolvenzantrag. Das Geschäft der Gastochter Flexgas werde hingegen von einem Investor weitergeführt. Für deren Kunden werde sich nichts ändern.
Flexstrom gab an, eine "fehlerhafte und schädigende Berichterstattung" einzelner Medien habe dazu geführt, dass nur noch ein Teil der Kunden seine Rechnungen pünktlich bezahle. Das Unternehmen könne diese Rückstände nicht mehr selbst schultern. In den Berichten war es unter anderem um angebliche Kritik von Geschäftspartnern an dem Unternehmen gegangen. Flexstrom hatte dies zurückgewiesen.
Man sei "profitabel, aber nicht mehr liquide", teilte die Geschäftsführung mit. Noch 2012 seien gut 20 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet worden. Während die Einnahmen von verunsicherten Kunden ausgeblieben seien, hätten Stromeinkauf und Netzentgelte weiter beglichen werden müssen, teilweise versehen mit erheblichen weiteren Sicherheitsleistungen. Außerdem hätten Lieferanten die negative Berichterstattung "zum Anlass genommen, rechtswidrige Forderungen aufzustellen und so das Marktgeschehen beeinträchtigt". Im Insolvenzfall übernehme der örtliche Grundversorger die Belieferung mit Strom, erläuterte der Energie-Informationsdienst (EID). Dieser müsse natürlich unabhängig von der vorherigen Geschäftsbeziehung mit Flexstrom bezahlt werden. Abschlags- und Vorauszahlungen an Flexstrom gehen in die Insolvenzmasse. Im Insolvenz- verfahren müssen die Kunden ihre Forderungen geltend machen. Ratgeber