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Spießrutenlauf Russlands Gesetz: Diese Worte sollten Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht benutzen

Traditionell unterhalten viele Unternehmen in Sachsen-Anhalt Geschäftsbeziehungen nach Russland. Doch eine freie Kommunikation scheint dabei kaum noch möglich. Denn: Zentrale Begriffe des Zeitgeschehens stehen seit Beginn des Kriegs in der Ukraine auf dem russischen Index.

Von Luise Schendel Aktualisiert: 21.04.2022, 15:22
Vorsicht ist geboten, wenn es um Gespräche der Unternehmen aus Sachsen-Anhalt mit russischen Geschäftspartnern geht. Denn auf manche Dialoge steht nach dem russischen "Föderalen Gesetz" nun eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Symbolbild:
Vorsicht ist geboten, wenn es um Gespräche der Unternehmen aus Sachsen-Anhalt mit russischen Geschäftspartnern geht. Denn auf manche Dialoge steht nach dem russischen "Föderalen Gesetz" nun eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Symbolbild: dpa

Magdeburg/Quedlinburg/Köln - Seit Beginn des Ukraine-Kriegs mussten sich zahlreiche Verbraucher, aber auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt, auf Einschränkungen einstellen. Besonders in der Lebensmittelbranche sorgen Lieferengpässe für leere Regale. Doch auch andere Branchen unterhalten Geschäftsbeziehungen nach Osteuropa. Russland ist traditionell seit der DDR-Zeit mit vielen Betrieben und Unternehmen in Sachsen-Anhalt verbunden. Doch die beiderseitige Kommunikation ist seit der russischen Offensive deutlich erschwert. Von einem regelrechten Spießrutenlauf ist von Unternehmerseite die Rede. Das hat einen ernsten Hintergrund: Wer bestimmte Worte oder Redewendungen nutzt, kann sich nach russischer Rechtsprechung strafbar machen.