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Mit Musterbrief Geld zurückfordern

01.08.2013, 01:08

Düsseldorf (dpa) lViele Gaskunden können auf Erstattungen hoffen - sie sollten daher jetzt rückwirkend Widerspruch gegen unwirksame Preiserhöhungen einlegen. Möglich ist das für die vergangenen drei Jahre. Ausschlaggebend für die Frist ist das Datum auf der Rechnung, erklärt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat dazu online einen Musterbrief bereitgestellt.

Liegt die Preiserhöhung mehr als drei Jahre zurück, sei sie verjährt, erläutert Winkelmann. Hat der Kunde damals nicht widersprochen, hat er keine Chance, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Umgekehrt können Kunden, die schon früher Widerspruch eingelegt haben, für einen entsprechend längeren Zeitraum Geld zurückverlangen. Bekommen sie vom Versorger eine Abfuhr, sollten sich an eine Verbraucherzentrale wenden, rät Winkelmann. Das letzte Mittel sei die Klage.

Laut Verbraucherzentrale ist das Urteil auch auf Sonderkunden anderer Anbieter übertragbar. Kunden erkennen eine unwirksame Klausel daran, dass der Anbieter im Vertrag auf den Paragrafen vier der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden verweist. Weiterhin wirksam seien dagegen Verträge, in denen der Versorger Klartext schreibt: "Das ist der Fall, wenn da zum Beispiel ganz genau steht, dass erhöhte Verwaltungskosten oder Bezugskosten ihn in Zukunft möglicherweise zwingen, den Preis in einer bestimmten Marge zu erhöhen."

Musterbrief unter www.vz-nrw.de/widerspruch-gaspreise herunterladbar.