1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Syrer: "Hauptsache, raus aus dem Krieg"

Residenzpflicht Syrer: "Hauptsache, raus aus dem Krieg"

Drei Jahre müssen anerkannte Flüchtlinge dort wohnen bleiben, wo sie das Asylverfahren durchlaufen haben. Wie kommen sie damit klar?

18.09.2016, 23:01

Magdeburg l Ein wenig Deutsch kann Rami Hamade bereits verstehen und sprechen. Bei der Frage, was er von der neuen Wohnsitzauflage hält, die von der Bundesregierung über das Integrationsgesetz festgeschriben wurde, zögert der 24-jährige Syrer nicht lange: „Mir ist es egal, wo ich wohnen muss. Hauptsache, ich bin raus aus dem Krieg in meiner Heimat.“ An diesem warmen Spätsommerabend sitzt er mit einer Gruppe etwa gleichaltriger Flüchtlinge in einem Magdeburger Restaurant und feiert mit ihnen das Opferfest.

Das Studienkolleg „Magdeburger Wirtschaftsinformatik AG“ hat die Männer eingeladen, das höchste Fest der islamischen Welt zu begehen. Sie alle bilden sich derzeit an dem privaten Kolleg fort, um sich später für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben zu können. „Deutschland hat auch Kriegserfahrungen gemacht und sich davon erholt – ich möchte lernen, wie das geht, um später meine Heimat wieder aufzubauen“, ergänzt Rami Hamade.

Die Wohnsitzauflage dürfte für den Syrer kein größeres Problem bei seinem künftigen Lebensweg darstellen. Die Bundesländer wollen mit der Auflage lediglich vermeiden, dass manche Regionen mit der Integration von Flüchtlingen überlastet werden. Sie haben sich daher weitgehend auf folgende Regelungen zur Wohnsitzauflage geeinigt: Zwar müssen Flüchtlinge drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben, in dem sie das Asylverfahren durchlaufen haben. Doch gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Wenn ein Flüchtling einen Job, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium woanders antreten könnte, kann ihm die zuständige Ausländerbehörde den Umzug erlauben. Gleiches gilt für den Fall, dass der Lebenspartner oder die eigenen, minderjährigen Kinder bereits in einem anderen Land wohnen.

Noch nicht endgültig festgelegt haben sich die Bundesländer bei der Frage, was mit den Flüchtlingen passieren soll, die bereits das Bundesland gewechselt haben. Die Bundesregierung hatte das Integrationsgesetz rückwirkend zum 1. Januar beschlossen. Strenggenommen müssten manche Flüchtlinge also nun wieder in das Land zurückziehen, in dem sie das Asylverfahren durchlaufen haben.

Doch die Mehrzahl der Bundesländer hat sich nach Volksstimme-Informationen inzwischen dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Regelungen großzügig auszulegen, um zusätzlichen Bürokratieaufwand und größere Flüchtlingswanderungen quer durch Deutschland zu vermeiden. Besonders zurückhaltend in dieser Frage ist derzeit dem Vernehmen nach nur noch Nordrhein-Westfalen. In das Land waren zuletzt sehr viele Flüchtlinge gezogen, weil dort bereits viele Muslime leben.

Insofern dürfte die Wohnsitzauflage künftig vor allem diejenigen treffen, die zunächst nicht in der Lage sind, sich fortzubilden oder einer Arbeit nachzugehen. Und die erst jetzt als Flüchtlinge anerkannt werden.

Für Unmut könnte die Auflage zudem bei Syrern mit größerer Verwandtschaft sorgen. Wenn etwa einer mit seiner Familie in einem Land und sein Bruder mit seiner Familie in einem anderen Bundesland wohnt. In solchen Fällen drückt der Gesetzgeber kein Auge zu.

Den jungen Syrern in Magdeburg ist allerdings vor allem eines wichtig: Sie hoffen, dass sie auch die Chancen und Möglichkeiten bekommen, sich zu integrieren. „Mir ist egal, in welcher Stadt ich wohnen soll, aber ich möchte die Chance bekommen, eine Universität zu besuchen“, sagt etwa Muhammad Katta. Das sieht Ahmad Al Ahmad ähnlich: „Ich brauche einen Platz, an dem ich mich wohlfühlen kann – dann kann ich mich auch integrieren, studieren und später arbeiten.“

Neben der Wohnsitzauflage auf Bundesebene wird es bald wohl für die Flüchtlinge auch eine Regelung für Sachsen-Anhalt geben. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat sich bereits dafür ausgesprochen. Er will vermeiden, dass insbesondere die Großstädte bei der Integration von Flüchtlingen überfordert werden.

Schon jetzt werden in Magdeburg etwa die Plätze in Kindertagesstätten knapp. Ein entsprechendes Regelwerk auszuarbeiten, wird allerdings alles andere als einfach. Nach derzeitigem Stand sollen die anerkannten Flüchtlinge nicht einfach nur je nach Größe der Kommunen zugeteilt werden.

In der künftigen Verteilung auf die Städte und Gemeinden soll auch darauf geschaut werden, wie sich die Arbeitsmarktsituation vor Ort entwickelt, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist und über welche Kapazitäten die Bildungs- und Sozialeinrichtungen verfügen. Denn diese Dinge müssen halbwegs stimmen, damit Flüchtlinge integriert werden können.

Die Gespräche für eine Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt dürften sich noch bis in den November hineinziehen. Rami Hamade und seine syrischen Wegbegleiter in Magdeburg bleiben derweil optimistisch: „Wir haben viele Träume und wir hoffen, dass Deutschland uns eine Chance gibt, sie zu verwirklichen.“