Sachsen-Anhalt droht Nachzahlung von bis zu 260 Millionen Euro Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle beunruhigt Landtagspolitiker - junge Beamte hoffen auf höhere Bezüge
Magdeburg l Kurz bevor Sachsen-Anhalts Landtag heute den Doppelhaushalt 2012/2013 verabschiedet, hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Halle Finanzpolitiker im Land aufgeschreckt. Die 5. Kammer des Gerichts gab einem jungen Finanzbeamten aus Naumburg Recht, der auf höhere Bezüge geklagt hatte. Die Richter entschieden, das Landes-Vergütungssystem nach Alter diskriminiere die Jungen und verstoße gegen EU-Recht. Der Kläger habe Anspruch auf die höhere Vergütung nach Dienstjahren.
Das Finanzministerium versucht, die Entscheidung anzufechten, stellt sich aber auf hohe Nachzahlungen ein. Ein Sprecher sagte, bis zu 15 000 Beamte könnten 260 Millionen Euro nachfordern, die Hälfte habe das bereits getan.
Das Land könnte indes mit einem blauen Auge davonkommen. Es hat sein Besoldungssystem am 1. April 2011 auf die EU-konforme Regelung umgestellt, müsste also höchstens bis dahin nachzahlen. Andere waren schneller: Der Bund stellte 2009 um, Thüringen 2008.
Auf Antrag der CDU/SPD-Koalition wird der Landtags-Finanzausschuss den Fall beraten. CDU-Finanzpolitiker Kay Barthel: "Die Entscheidung würde alle Pläne des Landes über den Haufen werfen."
Grünen-Finanzpolitiker Christoph Erdmenger nannte die Entscheidung zwar für den Landesetat problematisch, aber inhaltlich begrüßenswert. "Die Bezahlung nach Lebensalter war anachronistisch." Es frage sich aber, warum das Land sein Vergütungssystem erst 2011 modernisiert habe.
Maik Wagner (Beamtenbund) vermutete: "Die Landesregierung hat das Thema wohl unterschätzt."
Verwaltungsrechtler Christian Rasch (Magdeburg) meinte: "Entweder die Verantwortlichen haben geschlafen, oder sie wollten mit Untätigkeit Geld sparen." Seite 2