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Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt: Jedes siebte Kind lebt in einer „Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft“

Seit einigen Jahren sinkt die Zahl der Kinder, die in Sachsen-Anhalt in sogenannten "Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften" leben. Dennoch ist immernoch jedes Siebte betroffen. Auch die Pandemie hat Einfluss auf die aktuelle Entwicklung

23.05.2021
Bundesweit liegt die Hilfequote bei 12,5 Prozent.
Bundesweit liegt die Hilfequote bei 12,5 Prozent. Sebastian Gollnow/ dpa

Magdeburg (vs) - Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Sachsen-Anhalt in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben, ist zurückgegangen. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Das zeigt eine Datenauswertung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

So waren im Dezember 2020 55.345 Kinder und Jugendliche betroffen, im Dezember 2019 waren es noch 59.745. Der Rückgang beträgt 7,4 Prozent. Zum Vergleich: Bundesweit ging die Zahl der betroffenen Kinder im gleichen Zeitraum um 1,2 Prozent zurück. Zum ersten Mal ist in Sachsen-Anhalt auch die Anzahl ausländischer Kinder und Jugendlicher unter 18 Jahren in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften gesunken. Während im Dezember 2019 noch 14.500 Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, waren es im Dezember 2020 nur noch 13.864. Das entspricht einem Rückgang von 4,4 Prozent.

Corona bremst den positiven Trend nur zeitweise

„Der grundsätzlich positive Trend hat auch viel mit der demografischen Lage in SachsenAnhalt zu tun. Die Zahl der älteren Grundsicherungsempfänger steigt, das führt dazu, dass es auch immer weniger Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt. Dazu kommt die stabile wirtschaftliche Lage der vergangenen Jahre, die zum Teil ebenfalls entlastend wirkte. Erfreulich ist die Entwicklung bei den ausländischen Kindern. Sie zeigt, dass die Integrationsbemühungen der vergangenen Jahre Wirkungen entfalten. Die Corona-Pandemie hat die positive Entwicklung im Verlauf des vergangenen Jahres zeitweise zwar abgebremst aber nicht zum Erliegen gebracht. Das liegt weiterhin an der Entlastungswirkung der Demografie", erklärte Markus Behrens, Geschäftsführer der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Weiter betonte er: "Und es gibt Hinweise darauf, dass sich die Situation von Familien, die im ersten Krisenjahr vorübergehend durch Kurzarbeit oder Wegfall der Selbstständigkeit in Not geraten sind, zwischenzeitlich verbessert hat. Betroffen bleiben weiterhin vor allem diejenigen Familien, deren Situation bereits vor der Pandemie wegen niedriger Einkommen oder Arbeitslosigkeit schwierig war. Die Pandemie trifft sie besonders hart, weil momentan Einkommensverluste durch Kurzarbeit oder den wenig aufnahmefähigen Arbeitsmarkt, die Perspektive auf eine Verbesserung der Situation verstellen. Wir müssen da als Gesellschaft genauer hinschauen, um zu verhindern, dass sich die Hilfebedürftigkeit weiter verhärtet“.

Durchschnittlich jedes siebte Kind ist hilfebedürftig

Die sogenannte „Hilfequote“ leistungsberechtigter Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften liegt in Sachsen-Anhalt insgesamt bei 14,9 Prozent, ein Jahr zuvor waren es noch 16,4 Prozent. Die Hilfequote beschreibt den Anteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt. Damit lebt rein rechnerisch fast jedes siebte Kind im Land in einer Bedarfsgemeinschaft. Bundesweit liegt die Hilfequote bei 12,5 Prozent. Schaut man in die Regionen des Landes, so ist die Betroffenheit in Halle mit einer Hilfequote von 26,3 Prozent am höchsten. Im Landkreis Börde ist die Hilfequote mit 7,6 Prozent am niedrigsten. Bundesweit liegen Bremen (29,5) und Berlin (26,1) an der Spitze.

Fast die Hälfte der betroffenen Kinder leben in Ein-Eltern-Familien

Von den insgesamt 55.345 betroffenen Kindern und Jugendlichen leben 28.255 in Alleinerziehenden - und 26.918 in sogenannten Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Elternteilen. Eine Bedarfsgemeinschaft, in der Minderjährige leben, hat im Durchschnitt ein monatliches Haushaltsbudget von 1.644 Euro zur Verfügung.