Steuergeld Finanz-Verstöße im Landtag von Sachsen-Anhalt ohne Konsequenzen
Sachsen-Anhalts Landesrechnungshof hat für die Jahre 2012 bis 2016 festgestellt, dass die Fraktionen insgesamt rund 100.000 Euro zweckwidrig verwendet haben. Unklar ist, wer das Geld zurückfordert. Jetzt wird über eine Gesetzes-Änderung diskutiert.
Aktualisiert: 15.05.2024, 08:58
![Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt empfiehlt die Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionskostenzuschüsse.](https://bmg-images.forward-publishing.io/2024/05/14/5704af2e-5c98-4657-8722-adf575baed2d.jpeg?rect=0%2C0%2C4000%2C2742&w=1024&auto=format)
Magdeburg - Derzeit ist nicht geklärt, wer die von den obersten Kassenprüfern festgestellte Summe zurückfordert.