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Steuergeld Finanz-Verstöße im Landtag von Sachsen-Anhalt ohne Konsequenzen

Sachsen-Anhalts Landesrechnungshof hat für die Jahre 2012 bis 2016 festgestellt, dass die Fraktionen insgesamt rund 100.000 Euro zweckwidrig verwendet haben. Unklar ist, wer das Geld zurückfordert. Jetzt wird über eine Gesetzes-Änderung diskutiert.

Von Michael Bock Aktualisiert: 15.05.2024, 08:58
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt empfiehlt die Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionskostenzuschüsse.
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt empfiehlt die Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionskostenzuschüsse. Foto: Boris Roessler/dpa

Magdeburg - Derzeit ist nicht geklärt, wer die von den obersten Kassenprüfern festgestellte Summe zurückfordert.