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Sachsen-AnhaltPolizei gibt häufiger den Gnadenschuss

Sachsen-Anhalts Polizisten müssen immer öfter zu ihrer Dienstwaffe greifen, um einem Tier den Gnadenschuss zu geben.

Von Matthias Fricke 04.07.2020, 01:01

Magdeburg l Es geht alles blitzschnell. Einem 28-jährigen Lkw-Fahrer springt auf der Landstraße im Altmarkkreis Salzwedel nahe der niedersächsischen Landesgrenze am vergangenen Sonntag gegen 23 Uhr ein Reh vor das Fahrzeug. Einen Zusammenstoß kann der Mann nicht mehr verhindern. Das Reh bleibt verletzt am Straßenrand liegen. Auch als die Polizisten vor Ort auftauchen, quält sich das Tier noch immer. Über die Rettungsleitstelle des Landkreises in Stendal versuchen die dortigen Mitarbeiter den zuständigen Jagdpächter zu erreichen, vergeblich. Die Beamten ziehen ihre Dienstwaffe und erlösen das Reh mit einem gezielten Schuss. Bei Weitem ist das kein Einzelfall mehr.

Bis zum Eintreffen des Jagdpächters markieren die Beamten das getötete Reh am Straßenrand mit gelber Farbe. Das Prozedere gehört inzwischen zum Polizeialltag, sagt Norman Wagner vom Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel. Und solche Gnadenschüsse müsse die Polizei auch immer häufiger abgeben, weil vor allem abends und nachts die Jagdpächter nicht rechtzeitig oder gar nicht erreicht werden.

Die Schussabgaben stiegen laut Innenministerium in Sachsen-Anhalt von 273 im Jahr 2014 auf inzwischen 515 im vergangenen Jahr. Am häufigsten betroffen sind die ländlichen Gebiete im Bereich der Polizeiinspektionen Stendal und Dessau-Roßlau. Die gestiegenen Zahlen sollen vor allem mit den zunehmenden Wildunfällen zusammenhängen. Außerdem, so teilte ein Ministeriumssprecher weiter mit, unterliegen „die örtlich zuständigen Jagdpächter keinem Dienstplan und keinem Rufbereitschaftssystem“. Da die überwiegende Anzahl von Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung in der Dämmerung oder bei Nacht stattfinde oder der Jagdpächter auch längere Anfahrtswege habe, übernehme die Polizei „regelmäßig das Erlösen verwundeter Tiere“.

Für Uwe Bachmann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist das ein „unhaltbarer Zustand“. Er fordert: „Es muss einfach ein funktionierendes Bereitschaftssystem geben. Für jeden Beamten ist das eine missliche Lage, eine solche Entscheidung vor Ort treffen zu müssen, ein Tier zu erschießen.“ Der Einsatz der Dienstwaffe dürfe nur auf akute Notsituationen beschränkt bleiben.

Die Polizisten sind für den Ernstfall aber gut geschult und auf solche Schüsse entsprechend vorbereitet. So lernen die Beamten bei der Ausbildung, wie sie am effektivsten und möglichst schnell das verletzte Wild von seinem Leid erlösen können.

Nicht überall ist dies laut Bachmann aber möglich. In Ortschaften zum Beispiel seien den Beamten die Hände gebunden. Wegen der akuten Gefahr von Querschlägern darf dort nicht geschossen werden, wie generell auf festem Untergrund auf der Straße.

Bachmanns Kollege Olaf Sendel von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) führt die zunehmenden „Gnadenschüsse“ auf den angestiegenen Wildbestand zurück. „Auch auf den Autobahnen haben wir damit ein zunehmendes Problem, wenn die Tiere zum Beispiel hinter den Wildzaun geraten“, sagt der Autobahnpolizist. Vor einiger Zeit habe eine Wildsau ihre Frischlinge auf der Insel einer Autobahnabfahrt der A 9 großgezogen. „Das ist natürlich kreuzgefährlich“, sagt er. Und wenn sich Tiere auf der falschen Seite der Zäune befinden, werde es schwer diese einzufangen. „Dann ist Gefahr im Verzug und wir müssen schnell handeln“, sagt er. Für das Warten auf den Jagdpächter oder Veterinärmediziner bleibe oft gar keine Zeit.

Dass die Zahl der Wildtiere zugenommen hat, davon ist auch Wilko Florstedt, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, überzeugt. Außerdem sei der Umgang mit dem Tierschutz sensibler geworden. Florstedt: „Wir werden dieses Problem aber jetzt zum Anlass nehmen, um über das Thema in einem gemeinsamen Arbeitskreis von Innenministerium und Landesjagdverband zu sprechen.“ Er sagt auch: „Wenn nötig, müssen einige Strukturen geändert werden, um die Erreichbarkeit zu verbessern.“