Corona Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown
Die Landesregierung hat über neue und verschärfte Corona-Regeln abgestimmt, die zunächst bis Weihnachten gelten sollen.
Magdeburg l Ziel der verlängerten und erweiterten Beschränkungen ist vor allem, möglichst viele Ansteckungen zu verhindern und auf weniger als 50 Fälle je 100.000 Einwohner und Woche zu drücken. Diesen Wert erreicht derzeit keine Region in Sachsen-Anhalt. Freitag lag zum Beispiel die Börde bei einem Wert von knapp 82, der Altmarkkreis Salzwedel immerhin bei 53 und die Stadt Magdeburg bei 81, der Saalekreis und der Burgenlandkreis hingegen über 150.
Restaurants sowie praktisch alle Einrichtungen im Freizeit-, Sport- und Kulturbereich bleiben bis 20. Dezember geschlossen. Das hatten Bund und Länder bereits am Mittwoch vereinbart, Sachsen-Anhalt zieht mit. Übernachtungen aus touristischen Gründen sind untersagt. Hoffnungen, das Bundesland könnte wegen einer vergleichweise überschaubaren Infektionslage einen Sonderweg einschlagen und beispielsweise Fitnessstudios eine Öffnung erlauben, wurden damit nicht erfüllt. Auch wenn es weitere Entschädigungen etwa für Gastwirte geben soll, trifft der verlängerte Lockdown in Sachsen-Anhalt Gastronomie, Hotellerie, Eventbranche und Kulturschaffende natürlich hart.
Für Schüler gelten künftig Sonderregeln: Eingeführt wird eine Maskenpflicht im Unterricht für Schüler bereits ab der 7. Klasse. Bisher gilt nur eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Der Unterricht soll zudem im neuen Jahr nicht am 7., sondern erst am 11. Januar starten.
In den Geschäften gilt generell, dass höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt ist. Ist die Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter gilt ab dieser Marke: Es ist höchstens eine weitere Person pro 20 Quadratmeter zugelassen.
Für Sachsen-Anhalt gelten auch neue und strengere Kontaktregeln für alle. Ab kommender Woche dürfen sich statt zehn Menschen nur noch fünf treffen. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Sachsen-Anhalt aber keine Beschränkung auf zwei Haushalte. Kinder unter 14 Jahren werden dabei grundsätzlich nicht mitgezählt.
In Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt es weder einen generellen Besucherstopp noch ein Ausgehverbot. Ein befristetes Besuchsverbot könne laut neuer Verordnung lediglich im Falle einer bestätigten Covid-19 Infektion durch die Leitung der Einrichtung im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden.