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SchuleVollständige Schulöffnung in Sachsen-Anhalt?

Nach Corona-Zwangspause: Bildungsgewerkschaft GEW hat gerichtliche Überprüfung der vollständigen Schulöffnung in Sachsen-Anhalt eingeleitet.

Von Michael Bock 04.06.2020, 16:04

Magdeburg l Ab dem 8. Juni soll an den meisten Grundschulen in Sachsen-Anhalt wieder normaler Unterricht für alle stattfinden. Das Bildungsministerium habe per Erlass für die Schulen die sonst generell gültige Abstandspflicht von 1,5 Metern außer Kraft gesetzt, kritisierte am Donnerstag GEW-Landeschefin Eva Gerth. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens lasse die GEW Sachsen-Anhalt derzeit mit einer Normenkontrollklage am Oberverwaltungsgericht Magdeburg überprüfen.

Besonders in den Grundschulen kämen sich Kinder und Lehrer sehr nahe, argumentiert die GEW. Die sonst in allen gesellschaftlichen Bereichen gebotenen und angemahnten Abstandsregeln gerade hier außer Kraft zu setzen, sei „äußerst fahrlässig".

Die geplante Bildung von festen Gruppen, die sich nicht begegnen sollen, sei in den Schulen kaum umsetzbar und werde beim Übergang in den Hort gänzlich ad absurdum geführt. Die Gesundheitsgefahr für die betroffenen Lehrer sei nicht kalkulierbar und sorge bei vielen Beschäftigten für enorme Verunsicherungen. „Deshalb unterstützt die GEW eine betroffene Grundschul-Lehrkraft bei einer Normenkontrollklage am Oberverwaltungsgericht gegen das Vorgehen der Landesregierung", sagte Gerth. „Damit soll überprüft werden, ob das Bildungsministerium berechtigt war, die Gesundheitsregel der Eindämmungsverordnung eigenständig auszusetzen."

Mit einem Bescheid des Gerichts werde in den nächsten Tagen gerechnet, sagte Gerth.