Schwarz-Rot-Grün verschärft Polizisten-Kennzeichnung
Auch wenn Sachsen-Anhalt keine Hochburg von Krawallen ist - eine Kennzeichnung von Polizisten bei gewalttätigen Demonstrationen war jahrelang umstritten. Jetzt sollen die Nummern kommen.
Magdeburg (dpa/sa) - Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will die Kennzeichnung von Polizisten gesetzlich verschärfen. Das Kabinett billigte am Dienstag eine Gesetzesnovelle, wonach Polizisten bei heiklen Einsätzen künftig anhand einer individuellen Nummer identifizierbar sein sollen, teilte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mit. Dies gilt vor allem für Demonstrationen und soll die Aufklärung von Übergriffen erleichtern.
Zudem sollen die Beamten bei normalen Einsätzen ein Namensschild tragen. Diese Schilder waren bereits seit mehreren Jahren per Verordnung vorgeschrieben. Bei der Gefahr von Ausschreitungen reichte dagegen eine Nummer, die die konkrete Einheit des Polizisten angibt. Künftig sollen für jeden Einsatz neu einzelne Nummern für jeden Beamten vergeben werden.
Die Idee war vor allem von Grünen und SPD vorangetrieben worden. Die SPD hatte dazu auch einen Mitgliederentscheid. Die CDU hatte sich dagegen lange Zeit gesträubt. Vor allem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte wenige Monate nach seinem Amtsantritt 2011 eine individuelle Nummer für Menschen abgelehnt, weil ihn dies zu sehr an die DDR-Zeit erinnere. Stahlknecht sagte nun, das Thema sei in der Fraktion und Partei sehr entspannt diskutiert worden. Auch die Polizeigewerkschaften würden das mittragen.
Die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass die Polizei sogenannte Body-Cams testen kann. Mit den Videokameras sollen mögliche Straftäter von Übergriffen auf Beamte abgehalten werden. Zunächst sollen zwei Jahre lang 50 der Geräte getestet werden. Die Geräte können die Beamten einschalten, wenn sich eine brenzlige Situation ergibt. Die Kosten für die Technik liegen bei rund 40 000 Euro. Einige andere Bundesländer hatten sie bereits eingeführt.
Die Gesetzesnovelle soll nun dem Parlament vorgelegt werden. Damit hat der Landtag dann das letzte Wort.