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So funktioniert das Zuzahlungs-System

11.07.2014, 01:12

Zuzahlung: Die Krankenkassen zahlen für jedes Präparat einen festgelegten Betrag (Festbetrag). Liegt der Preis eines Medikaments mindestens 30 Prozent unter diesem Festbetrag, dann ist das Arzneimittel zuzahlungsbefreit. Übersteigt der Preis des Medikaments hingegen 70 Prozent des Festbetrags, muss der Patient zehn Prozent des Arzneimittelpreises selbst bezahlen - mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro.

Aufzahlung: Ist ein Arzneimittel teurer als der entsprechende Festbetrag, muss der Versicherte zusätzlich auch noch die Differenz zwischen Festbetrag und Arzneimittelpreis aus der eigenen Tasche bezahlen.

Teilweise kann eine Aufzahlung bisher noch vermieden werden - weil die Kassen zum Teil Rabattverträge mit Herstellern haben, die einen Mehrkostenverzicht für die Versicherten beinhalten. Ist das nicht der Fall, müssen die Patienten die Aufzahlung leisten.

Für einige Patienten wird das richtig teuer. Ein Beispiel: Der Festbetrag für ein Medikament beträgt 50 Euro. Der Preis für das verschriebene Präparat liegt aber bei 100 Euro. Das heißt, der Patient muss eine Zuzahlung von zehn Euro (zehn Prozent) und die Differenz von 50 Euro leisten. Somit zahlt die Krankenkasse 40 Euro, der Patient 60 Euro.