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So funktioniert die Abstimmung per Brief zur Bundestagswahl

06.08.2013, 01:18

Wer kann wählen?
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?
Der Wahlschein kann bei der Gemeinde beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?
So früh wie möglich. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Bundestagswahl (20. September 2013) bis 18 Uhr beantragt werden.

Wann gehen die Wahlunterlagen ein?
Etwa vier Wochen vor der Bundestagswahl, also Ende August.

Wann muss der Brief abgesandt werden?
Er muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Spätere Eingänge werden nicht berücksichtigt.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag (Mittwoch) vor der Wahl abgesandt werden. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.

Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.