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Staatsanwalt muss sich verantworten

14.01.2012, 04:20

Von Bernd Kaufholz

Halle l Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad wird auf Anraten des Justizministeriums gegen den einstigen "Kinderpornojäger" Sachsen-Anhalts, Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle, ein Disziplinarverfahren einleiten. Darüber informierte das Justizministerium gestern den Rechtsausschuss des Landtags.

Hintergrund ist der Fall eines mutmaßlichen Magdeburger Kinderschänders aus dem Jahr 2009. Die Ermittlungen gegen den damals 60-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, zwölf Kinder, darunter seine Enkel, missbraucht zu haben, hatten in den Händen Vogts gelegen. Doch der Oberstaatsanwalt verfolgte die Sache nicht bis zum Ende. Sie ist ihm "durchgerutscht". Dadurch soll es Kurt B. möglich geworden sein, 14 Monate später - im Sommer/Herbst 2011 - erneut Kinder zu missbrauchen.

Das Justizministerium hatte sich nach Bekanntwerden der Panne zunächst vor den Spitzenstaatsanwalt gestellt und auf die vielen Erfolge Vogts verwiesen. Nachdem die zuständige Fachabteilung des Ministeriums jedoch die sechs Ermittlungsbände durchforstete, sei es nun nicht mehr ausgeschlossen, dass sich Vogt dienstrechtlicher Vergehen schuldig gemacht habe, hieß es aus Justizkreisen

Justizstaatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer (SPD) sagte gestern der Volksstimme, dass durch das dienstrechtliche Vorgehen Vogt auch die Chance gegeben werden solle, "sich subjektiv zu den Vorwürfen, die im Raum stehen, zu äußern". Sollte sich herausstellen, dass der Oberstaatsanwalt, der im Januar 2010 den Ermittlungsbereich Kinderporno abgegeben hatte, weil er der Meinung war, zu wenig Unterstützung zu bekommen, wirklich dienstrechtliche Fehler gemacht habe, dürften die Konsequenzen "im unteren Bereich" liegen. Zum Beispiel bei einem Verweis. Geldbuße oder Gehaltskürzung, wie für schwere Fälle angedroht, kämen sicherlich nicht in Betracht, hieß es.