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Tod im Gefängnis Nach Suizid in der JVA Halle – Neue Debatte über Ersatzfreiheitsstrafen?

Beginnt in Deutschland eine neue Debatte um Ersatzfreiheitsstrafen? Der Tod eines Gefangenen in der JVA Halle lenkt erneut Aufmerksamkeit auf das Thema. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte kurz zuvor Reformen angekündigt.

Aktualisiert: 29.07.2022, 11:26
Das Gefängnis Roter Ochse in Halle. Hier hat ein Insasse Suizid begangen, während er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte. 
Das Gefängnis Roter Ochse in Halle. Hier hat ein Insasse Suizid begangen, während er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte.  Foto: Silvio Kison

Halle (Saale)/Berlin/DUR/slo – Der Suizid eines Gefangenen in der JVA Halle sorgt für neue Diskussionen um das Thema Ersatzfreiheitsstrafen. Am Montag war bekannt geworden, dass sich ein 42 Jahre alter Häftling im Gefängnis „Roter Ochse“ in Halle umgebracht hatte. Wie jetzt bekannt wurde, saß der Tote lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe ab und wäre im November wieder in Freiheit gekommen.

Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn ein Täter zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht zahlen kann oder will. Dann muss der- oder diejenige für jeden Tagessatz der Geldstrafe einen Tag ins Gefängnis.

Kritik an Ersatzfreiheitsstrafen: Teuer und ohne positiven Effekt

Die Praxis wird häufig kritisiert. Denn so landen im Zweifelsfall auch Schwarzfahrer oder Parksünder im Gefängnis. Zudem ist ein Tag Haft meist deutlich teurer als die eigentlich verhängte Geldstrafe. Ein Hafttag kostet die Steuerzahler je nach Bundesland zwischen 98 und 188 Euro pro Tag, so Recherchen von „Frag den Staat“. Auch das Bundesjustizministerium bestätigt, dass Ersatzfreiheitsstrafen „in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen leisten“.

„Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein notwendiges Übel, aber sie ist dringend reformbedürftig“, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erst in der vergangenen Woche mitgeteilt. Er plane eine Reform, wonach künftig zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. „Außerdem machen wir für die Betroffenen die Chance greifbarer, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ganz abzuwenden“, so Buschmann.

Im vergangenen Jahr hatte bereits eine Initiative für Aufsehen gesorgt, die verurteilte Schwarzfahrer freikauft. Mit Hilfe von Spenden habe der sogenannte „Freiheitsfonds“ um den Journalist Arne Semsrott bereits über 500 Menschen aus dem Gefängnis freigekauft.

Wir verfolgen die Richtlinie, nicht über Suizide zu berichten. In Ausnahmefällen wie diesem erfahren sie durch ihre Umstände aber besondere Aufmerksamkeit. Grund für diese Richtlinie ist die Gefahr der Nachahmung.

Sollten Sie sich betroffen fühlen, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge. Diese erreichen Sie auch unter den kostenlosen Telefonnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Dort erhalten Sie anonym, offen, gratis und ideologiefrei Hilfe.