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Tierschützer-Freisprüche vor Oberlandesgericht

07.02.2018, 12:58

Naumburg (dpa/sa) - Der Fall der freigesprochenen Tierschützer, die zur Dokumentation von Missständen in einen Schweinestall einbrachen, kommt vor das Oberlandesgericht. Die Naumburger Richter haben eine mündliche Verhandlung für den 22. Februar angesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Die drei Tierschützer im Alter zwischen 37 und 53 Jahren waren in erster und auch in zweiter Instanz vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden.

Sie waren im Sommer 2013 in eine Schweinezuchtanlage mit mehr als 60 000 Tieren in Sandbeiendorf (Kreis Börde) eingedrungen und hatten die Haltungsbedingungen gefilmt. Aus ihrer Sicht verstieß der Betrieb gegen Vorschriften und hielt die Tiere in zu kleinen Kastenständen.

Das Tierwohl sei in Gefahr gewesen und die Angeklagten hätten das mildeste Mittel gewählt, begründete das Landgericht Magdeburg im Oktober vorigen Jahres die Freisprüche. Das Handeln sei wegen Notstands gerechtfertigt gewesen. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Oberlandesgericht ein. Die Anklagebehörde hatte für die Tierschützer Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro gefordert.