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Prozess Totschlagsurteil im Fall Osterweddingen aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Fall des zu Tode gekommenen Hoteliers aufgehoben. Droht den Angeklagten nun eine höhere Strafe?

Von Bernd Kaufholz 17.06.2022, 07:00
Lukas S. (vorn) und Denis K. beim Prozessauftakt.
Lukas S. (vorn) und Denis K. beim Prozessauftakt. Foto: Kaufholz

Karlsruhe - Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe unter Vorsitz von Professor Günther M. Sander hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 14. September vergangenen Jahres im Falle der Tötung eines Osterweddinger Hoteliers in allen Punkten aufgehoben – hinsichtlich des Schuldspruches und der Höhe der Strafe. Das betrifft ebenso die von den Rechtsanwälten Steffen Segler und Tobias Ellrot ins Feld geführten Mordmerkmale niederer Beweggrund und Verdeckungsabsicht, von denen die 2. Große Strafkammer nach der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte gesehen hatte. Nach Meinung der Nebenklage war auch die Staatsanwaltschaft „während des Verfahrens schnell von ihrer eigenen Mordanklage abgerückt und hatte auf Totschlag plädiert“.