1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Tourismus
  6. >
  7. Wetter in Sachsen-Anhalt am Wochenende: DWD warnt vor Gewitter und Regen

Wetter Wetter am Wochenende: DWD warnt vor starken Gewittern und Regen in Sachsen-Anhalt

Die Menschen in Sachsen-Anhalt können sich mit Blick auf das Wetter auf ein durchwachsenes Wochenende einstellen. Der Deutsche Wetterdienst rechnet sogar mit stärkeren Gewittern.

Aktualisiert: 29.07.2022, 21:52
Blitze entladen sich während eines Gewitters.
Blitze entladen sich während eines Gewitters. Symbolbild: Robert Michael/dpa

Magdeburg/dpa/DUR - Mit Regen und Gewittern startet Sachsen-Anhalt ins Wochenende. Wie der Deutsche Wetterdienst in Leipzig mitteilte, bleibt es am Freitag zunächst nur in der Altmark weitgehend trocken.

Sonst ziehen am Nachmittag von Süden her Schauer, lokal kräftige Gewitter mit Starkregen und punktuell auch Unwetter auf. Die Temperaturen erreichen 23 bis 27 Grad, im Harz 19 bis 23 Grad.

Wetter in Sachsen-Anhalt: DWD warnt vor starkem Gewitter

Örtlich ist in Sachsen-Anhalt am Freitag zudem mit Unwettern zu rechnen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor starkem Gewitter der Stufe 2 von 4. Die Warnung gilt aktuell für den Burgenlandkreis und bis voraussichtlich 22.30 Uhr.

So wird das Wetter in Sachsen-Anhalt am Wochenende

Mit teils schauerartig verstärktem Regen und örtlich kräftigen Gewittern sowie 23 bis 26 Grad geht es laut Vorhersage am Samstag weiter. Im Harz liegen die Temperaturen dann demnach zwischen 19 und 23 Grad. Der Sonntag wird wolkig, meist trocken. Das Thermometer zeigt 26 bis 29 Grad, im Harz 22 bis 26 Grad.

Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?

Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:

  • Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
  • Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
  • Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
  • Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.

Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?

Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.

Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.

Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?

Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.

Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android

Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.