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Unterhaltsvorschuss Kreise fordern Millionen vom Land

Ín Sachsen-Anhalt explodieren die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss. Kreise und Städte bleiben auf Millionenkosten sitzen - und klagen.

Von Alexander Walter 22.08.2019, 01:01

Magdeburg l Zahlt der Ex-Partner nicht fürs gemeinsame Kind, springt der Staat in die Bresche. Seit 1. Juli 2017 ist er dabei deutlich großzügiger. Nach einer Bundes-Gesetzreform gibt es Geld statt bis zum 12. nun bis zum 18. Lebensjahr. Das Limit von maximal sechs Jahren Anspruchsdauer ist entfallen. Außerdem gibt es oft mehr Geld pro Kind, je nach Alter zwischen 150 und 272 Euro pro Monat.

Die Folgen sind mehr Berechtigte und höhere Ansprüche. Die Zahl der Leistungsbezieher ist in die Höhe geschnellt. Landesweit stieg sie laut Sozialministerium von knapp 28.000 im Reformjahr auf fast 36.000 2018. Im Vergleich zu 2013 hat sich die Zahl etwa in Magdeburg auf 4300 Vorschuss-Bezieher verdoppelt, sagte Rathaussprecher Michael Reif.

Die Ausgaben stiegen entsprechend – landesweit von 41,1 Millionen Euro 2017 auf fast 90 Millionen im vergangenen Jahr. „2016 haben wir nur 36 Millionen ausgegeben“, sagte Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages der Volksstimme.

Die Zahlungen, die Kreise und kreisfreie Städte aufzubringen haben, hätten sich damit fast verdreifacht. Den Kommunen passt das gar nicht. Neun von elf Landkreise sind im Oktober vor das Landesverfassungsgericht gezogen. Im Kern kritisieren sie die vom Land festgelegten Regeln zur Kostenaufteilung. Aktuell trägt der Bund 40 Prozent der Kosten, Land und Kreise jeweils 30 Prozent. Das aber sei ungerecht, findet Theel.

Denn die Landkreise hätten die Reform weder bestellt, noch verfügten sie über eigene Steuereinnahmen. Die Kreise fordern daher, dass ihr Anteil von 30 auf 15 Prozent sinkt, das Land soll statt 30, 45 Prozent tragen. „Das wäre ein Signal, dass man uns entgegegenkommt“, sagte Theel.

So weit will das Land aber keinesfalls gehen. Eine Übernahme der Mehrkosten lehne man ab, sagte Sozialministeriums-Sprecherin Ute Albersmann. Aus Sicht des Ministeriums gilt das Bestellerprinzip. Heißt: Zahlen muss, wer die Reform veranlasst hat. Und das ist in diesem Fall der Bund.

Zudem sei gar nicht klar, dass den Kreisen tatsächlich hohe Mehrkosten entstehen. Denn dem Ausgaben-Plus stünden Einsparungen im Bereich von Hartz IV gegenüber.

Um sich doch gütlich zu einigen, hat das Land den Kreisen ein Friedensangebot unterbreitet: Für 2018 überweist es pauschal 20 Millionen Euro. Den Kommunen geht das wegen der Dauer-Belastung aber nicht weit genug. „Wir halten an der Klage fest“, sagte Heinz-Lothar Theel. Eine Entscheidung des Gerichts wird für Herbst erwartet.

Zur Belastung wird die Reform für die Kreise auch, weil es durch die schiere Zahl der zu bearbeitenden Anträge immer seltener gelingt, den Vorschuss von säumigen Eltern zurückzuholen. Von 24 Prozent vor der Reform sank die Rückhol-Quote auf nur noch 10,5 Prozent 2018.

Der Kommentar "Reform zu Lasten der Kreise" zum Thema.