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Unterhaltsvorschuss Kreise scheitern vor Verfassungsgericht

Die Klage scheiterte: Sachsen-Anhalt muss den Landkreisen nicht mehr Geld für Vorschusszahlungen für Alleinerziehende geben.

Von Alexander Walter 25.02.2020, 12:59

Magdeburg l Neun Landkreise sind vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau mit einer Klage gegen die Lastenaufteilung beim Unterhaltsvorschuss gescheitert. Sachsen-Anhalt muss den Kommunen damit nicht mehr Geld für Vorschusszahlungen an Alleinerziehende bereitstellen. Die gesetzlichen Regelungen des Landes zur Verteilung der Kosten verstießen nicht gegen die Landesverfassung, urteilte das Gericht.

Geklagt hatten die Landkreise nach Ausweitung des Unterhaltsvorschusses durch ein neues Bundesgesetz: Zahlt der Ex-Partner nicht fürs gemeinsame Kind haben Alleinerziehende Anspruch auf die Leistung für ihr Kind. Seit 2017 ist der Staat dabei aber deutlich großzügiger: So wird der Vorschuss jetzt bis zum 18. Lebensjahr (statt bis zum 12.) gezahlt. Außerdem gibt es mehr Geld pro Kind.

Wegen der Änderung hatte der Bund seinen Anteil an der Kostenlast von einem Drittel auf 40 Prozent hochgeschraubt. Land und Kommunen müssen sich den Rest aufteilen. Näheres regeln Bestimmungen im Land. In Sachsen-Anhalt sehen diese vor, dass Land und Kommunen jeweils 30 Prozent der Kosten übernehmen. Aus Sicht der Landkreise ist ihr Anteil aber viel zu hoch, auch weil eigene Steuereinnahmen fehlen. Mit der Klage wollten sie wegen der Ausweitungen der Leistung auch eine neue Lastenaufteilung erreichen.

Landkreistags-Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel sagte nach dem Urteil: "Die Entscheidung ist für uns sehr enttäuschend." Das Urteil werfe die Frage auf, wie es insgesamt mit der Kostenaufteilung bei Leistungen auch durch andere Bundesgesetze weitergeht. "Für uns ist das eine schwierige Situation", sagte Theel. Die Reform bedeute für die Landkreise Mehrkosten von 20 Millionen Euro jährlich. Man könne jetzt nur noch auf Ausgleich auf anderen Wegen wie dem kommunalen Finanzausgleich hoffen.

Das Sozialministerium teilte hingegen mit: "Unsere Rechtsauffassung wurde vollumfänglich bestätigt." Damit hätten die geltenden Regelungen zur Lastenverteilung Bestand. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes sei eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende, ergänzte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Laut Sozialministerium hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten durch die Reform mehr als verdoppelt. So zahlte der Staat Ende 2016 für 16.696 Mädchen und Jungen im Land Unterhaltsvorschuss, Ende September 2019 lag die Zahl bereits bei 36.000.