Urteil: Altanschließer-Beiträge sind verfassungskonform
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die nachträglichen Beiträge für alte Abwasseranschlüsse in Sachsen-Anhalt sind verfassungsgemäß. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau. Es wies am Dienstag einen Antrag der Linksfraktion im Landtag zurück, die eine geänderte Regelung aus dem Jahr 2014 für verfassungswidrig hielt. Damals hatte das Land erstmals eine Verjährungsfrist eingeführt, nach der keine Anschlussbeiträge mehr erhoben werden dürfen. Sie beträgt zehn Jahre. Für Altfälle wurde eine Übergangsregelung geschaffen, wonach bis Ende 2015 über die Zehnjahresfrist hinaus Ansprüche geltend gemacht werden konnten.
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