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Urteil Hartz-IV-Empfänger können leichter umziehen

Hartz-IV-Empfängern in Sachsen-Anhalt wird der Umzug künftig erleichtert. Das Urteil könnte Folgen haben.

31.01.2019, 23:01

Kassel (dpa) l Das Bundessozialgericht hat Klägern aus Sachsen-Anhalt Recht gegeben. Danach wird der Umzug von Hartz-IV-Empfängern künftig leichter möglich sein. Folge des Urteils könnte sein,dass Hartz-IV-Bezieher bei einer nicht mehr angemessenen Wohnung künftig leichter eine andere bezahlbare Unterkunft finden. Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem Salzlandkreis.

Konkret dürfen Jobcenter zukünftig bei der Berechnung, welche Mietkosten sie Arbeitslosen erstatten, ihr Gebiet nicht in einzelne Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Preisniveaus unterteilen. Nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben Hartz-IV-Bezieher nur Anspruch auf Übernahme von „angemessenen“ Unterkunftskosten. Was als angemessen gilt, ist jedoch oft umstritten.

So ist eine einfache Wohnung in München-Schwabing teurer als eine vergleichbare Unterkunft im Harz. Jobcenter können bei der Bestimmung der Angemessenheitsgrenze daher mehrere Vergleichsräume in ihrem Zuständigkeitsbereich bilden, in denen jeweils unterschiedliche Höchstgrenzen für „angemessene“ Unterkunftskosten gelten. Die betroffenen Jobcenter in Sachsen-Anhalt hatten ihre Gebiet in einzelne Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Kostengrenzen unterteilt. Diese Unterteilung der Landkreise – des eigentlichen Vergleichsraums – in „Wohnungsmarktypen“ sei unzulässig, urteilten die Kasseler Richter. Die Ermittlung der Kostengrenzen habe in einem „maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept zu erfolgen“.

Zwar kann es laut Bundessozialgericht im Zuständigkeitsgebiet eines Jobcenters mehrere Vergleichsräume geben. Dieses müssten aber rechtliche und methodische Voraussetzung erfüllen. Dazu gehörten unter anderem Angaben über zugrundeliegende Datenerhebung und die Einhaltung statistischer Grundsätze. In den vorliegenden Verfahren sei das nicht gegeben.

Zusammen hätten die Entscheidungen eine grundsätzliche Bedeutung, sagte eine BSG-Sprecherin am Donnerstag in Kassel. Die vorhergehenden Urteile der Landessozialgerichte wurden zurückverwiesen. Die Jobcenter müssen nun neue Konzepte vorlegen.

Nähere Informationen zum Urteil sind unter anderem unter dem Aktenzeichen B 14 AS 41/18 R möglich.