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Urteil Kennzeichnung für Polizisten ist zulässig

Polizisten in Sachsen-Anhalt müssen bei Großeinsätzen eine Nummer auf dem Rücken tragen. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden.

07.05.2019, 10:53

Dessau-Roßlau (dpa) l Die Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt müssen im Dienst auch künftig mit Nummerncodes oder Namensschild unterwegs sein. Das Landesverfassungsgericht erklärte die vorigen Sommer eingeführte Kennzeichnungspflicht bei Großeinsätzen am Dienstag für zulässig. Damit wiesen die Richter in Dessau-Roßlau einen Einwand der AfD im Landtag zurück.

Die Abgeordneten um Innenexperten Hagen Kohl hatten unter anderem argumentiert, die Pflicht greife zu stark in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Beamten ein. Die AfD wendete sich gegen die neue Regelung, dass auch die rund 750 Beamten in Einheiten wie der Bereitschaftspolizei bei Großeinsätzen große Nummerncodes auf dem Rücken tragen müssen. So sollen sie nachträglich identifizierbar sein, um ein mögliches Fehlverhalten zu prüfen. Streifenpolizisten tragen schon seit Jahren ein Schild mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer.

Insbesondere die Pflicht, ein Namensschild zu tragen, greife zwar in das Selbstbestimmungsrecht der Beamten über ihre persönliche Informationen ein, argumentierten die Richter in Dessau-Roßlau. Allerdings sei das allgemeine Interesse an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen als gewichtiger anzusehen und überwiege damit. Bei den Nummerncodes prüfte das Gericht den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht nicht einmal und begründete das damit, dass er in jedem Fall geringer sei als beim Namensschild.

AfD-Innenexperte Hagen Kohl zeigte sich enttäuscht. "Ich bedauere ausdrücklich, dass das Landesverfassungsgericht hier die Möglichkeit verpasst hat, die Beamten in ihren Rechten zu stärken." Das Innenministerium sieht sich hingegen bestärkt. "Wir sind froh, dass die Entscheidung so gekommen ist", sagte die zuständige Referatsleiterin Brigitte Scherber-Schmidt. "Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt soll und will in ihrem Handeln transparent sein."