Prozess Verfahren gegen Quedlinburger-Gewalttäter
Gegen einen 31-jährigen Quedlinburger läuft das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Magdeburg l Der 2. Prozesstag im Hauptverfahren gegen einen 31 Jahre alten Quedlinburger, der wegen gefährlicher Körperverletzung in Quedlinburg in Magdeburg vor Gericht steht, startete mit einer überraschenden Mitteilung des Nebenklage-Vertreters. Er gab der Schwurgerichtskammer bekannt, dass er im Amtsgericht Wernigerode an einem Wachmann vorbeigegangen sei, dessen Freundin mit Corona infiziert ist. Der Wachmann sei allerdings nicht erkrankt.
Die Schwurgerichtskammer entschied, den Rechtsanwalt vorerst mit Mundschutz auf die Empore des Gerichtssaals zu verbannen. Ein Ausschluss sei nicht erforderlich, so Kammer-Vorsitzender Dirk Sternberg, weil "kein direkter Kontakt mit einem Infizierten stattgefunden hat".
In dem Verfahren gegen den Mehrfach-Gewalttäter geht es neben einer Strafe bezüglich der aktuell angeklagten Straftat auch um die mögliche Verhängung von Sicherungsverwahrung. Damit würde Paul G. auch nach Verbüßung seiner Straftaten weiter im Gefängnis bleiben.
Staatsanwalt Michael Bierwagen hat drei Jahre und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung durch den Angeklagten am 18. Mai dieses Jahres im Quedlinburger Brühlpark beantragt. Mit Blick auf die lange Liste von vorangegangenen Straftaten zwischen 2005 und 2017, darunter Mordversuch, Vergewaltigung sowie mehrfach Körperverletzung und das psychiatrische Gutachten, das aufgrund "eingeschliffenen Verhaltens eine hohe Rückfallgefahr" sieht, beantragte der Staatsanwalt Sicherungsverwahrung.
Nebenklagevertreter Carsten Wenzel ging in seinem Schlusswort besonders auf die Qualen des Opfers und die Folgen seiner Mandantin ein. Er schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Strafverteidiger Ulrich Schramm sah die Merkmale für eine Unterbringung hinter Gittern nach Verbüßung der Haft nicht gegeben. In seinem Zweiminutenplädoyer bat er lediglich, von Sicherungsverwahrung abzusehen und stellte zum Strafmaß keinen Antrag.