Verfassungsgericht verkündet Entscheidungen zu Corona-Regeln
Sachsen-Anhalts Landesregierung gießt die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus immer wieder in Landesverordnungen. Das Verfassungsgericht hat auf Antrag der AfD geprüft, ob die Regeln überhaupt zulässig sind - und verkündet jetzt seine Entscheidung.

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt verkündet am Freitag (10.00) zwei Entscheidungen über Klagen gegen die von der Landesregierung verordneten Corona-Regeln. Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter haben sich mit Normenkontrollklagen gegen verschiedene Regelungen sowohl aus der achten wie auch aus der neunten Corona-Eindämmungsverordnung gewandt. Die Oppositionspolitiker halten unter anderem das touristische Beherbergungsverbot, die Schließung der Gaststätten und den zwischenzeitlich geltenden 15-Kilometer-Radius um den Wohnort für verfassungswidrig und die Maßnahmen prinzipiell für überzogen.
Die mündlichen Verhandlungen hatten am 2. Februar und am 9. März 2021 stattgefunden. Dabei ging es auch darum, ob das im Herbst geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz als Grundlage ausreicht, damit die Regierung die teilweise weitreichenden Grundrechtseinschränkungen per Verordnung durchsetzen darf. Zudem ging es unter anderem um die Verständlichkeit der Corona-Regeln.
Auch gegen die aktuelle, aber nur noch bis Sonntag geltende Landesverordnung klagt die AfD bereits. Für die mündliche Verhandlung gibt es allerdings noch keinen Termin, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte.
Die Landesverordnungen, mit deren Regelungen die Verbreitung des Virus eingedämmt werden soll, gelten stets nur für eine klar begrenzte Zeit. Welche Auswirkungen die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat, muss genau betrachtet werden. Laut der Sprecherin des Gerichts ist das davon abhängig, welche gegebenenfalls für nichtig erklärten Normen sich auch in der neuen, aktuellen Verordnung wiederfinden. Denkbar sei, dass dann nachgebessert werden muss. Auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren könnte die Entscheidung des Verfassungsgerichts Folgen haben.
© dpa-infocom, dpa:210325-99-972165/3
Pressemitteilung Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zum Verkündungstermin