Halle-Prozess Vom Eigenbrötler zum Attentäter
Der forensische Psychiater Prof. Norbert Leygraf hat im Prozess gegen den Halle-Attentäter sein Gutachten präsentiert.
Magdeburg l Wenn der 28-jährige Rechtsterrorist Stephan B. mit Hand- und Fußfesseln von den schwer bewaffneten Justizbeamten in den Saal begleitet wird, gehört es zum Ritual, dass er den Männern seine Handschellen zum Öffnen hinhält. Alles ist dabei seit Mitte Juli an seinem Äußeren unverändert. Vom ersten Prozesstag an trägt er dieselbe dunkle Jacke. Die Temperaturen spielen dabei keine Rolle, auch wenn alle anderen im T-Shirt schwitzen. Er trägt immer den gleichen Kurzhaarschnitt mit den ausgeprägten Geheimratsecken. Sein Verhalten ist stereotyp, sehr eingefahren, fast autistisch, wie es ihm der psychiatrische Gutachter Professor Norbert Leygraf attestiert.
Die Mutter von Stephan B. kam laut einer Zeugenaussage eines Tages zur Arbeit in die Grundschule in Helbra (Mansfeld-Südharz) und erzählte in Tränen ausbrechend, jetzt zu wissen, dass ihr Sohn Autist sei: Seit Jahren müsse sie immer den gleichen Fisch kaufen, den ihr Sohn jeden Tag zum Frühstück esse. Auch sein häufiges oder unmotiviert erscheinendes Lachen im Gerichtssaal spricht für ein ritualisiertes Verhaltensmuster. Im psychiatrischen Gutachten kommt der forensische Psychiater Professor Norbert Leygraf zu dem Schluss, dass viele seiner Auffälligkeiten „Züge einer Autismus-Spektrum-Störung“ tragen.
Die „komplexe Persönlichkeitsstörung“, die laut des Gutachters zwar durch schizoide, paranoide und selbstunsichere Anteile geprägt sein sollen, habe seine „Unrechtseinsichtsfähigkeit“ aber weder gemindert, noch aufgehoben. Stephan B. ist somit schuldfähig.
Doch wie ist ein von seinen Lehrern als „aufmerksam“ beschriebener Schüler irgendwann zum eiskalten Mörder und Attentäter geworden?
Ein Mann, der im Kinderzimmer der Wohnung seiner Mutter selbstgebaute tödliche Waffen unter dem Bett bunkerte und heimlich in der Werkstatt seines Vaters über Jahre daran bastelte. Ein 28-jähriger ehemaliger Student mit einem durchschnittlichen IQ von 105, der von Zeugen aus seinem Umfeld nur als „Eigenbrötler“ bezeichnet wird und im Gerichtssaal offen sagt, dass er auch jüdische Kinder getötet hätte. Wie kam es zu solch antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Hass? Fragen, auf die das Gericht seit dem Sommer Antworten sucht.
Stephan B. wächst in Helbra bei seinen Eltern auf. Seine drei Jahre ältere Halbschwester stammt aus der ersten Ehe der Mutter. Sein Vater arbeitet als angestellter Rundfunk- und Fernsehmechaniker und seine Mutter damals als Lehrerin. Die Eltern lassen sich scheiden, als Stephan B. etwa 14 Jahre alt ist. Nach der Trennung ziehen beide Kinder zur Mutter in eine Drei-Zimmer-Wohnung nach Benndorf. Der Vater bleibt im Haus in Helbra.
Eine heute 75-jährige ehemalige Grundschullehrerin sagt, Stephan B. sei der Kleinste in der Klasse gewesen. Sie beschreibt ihn als sehr aufgeweckten mitteilsamen Jungen. Doch das bleibt nicht lange so. Ein Schulfreund sagt später aus, dass Stephan B. schon auf dem Schulhof ein Außenseiter gewesen sei. Dass er jemals Freunde hatte, daran könne er sich nicht erinnern.
Stephan B. sagt über sich selbst, dass er keinen Freund und keine Freundin, zumindest im realen Leben, gehabt habe. Er ist auch nie Mitglied in einem Verein gewesen und kann sich auch sonst an keine Hobbys erinnern. Danach gefragt, sagte er, dass er mal Zinnfiguren gesammelt habe.
Ansonsten konzentriert sich sein Interesse schon seit der frühen Schulzeit fast ausschließlich auf PC-Spiele. Er selbst beschreibt gegenüber dem psychiatrischen Gutachter, dass er alle möglichen Rollenspiele, Shooter und Strategiespiele recht früh für sich entdeckte. Selbst während seines Chemie-Studiums in Magdeburg und zwei Semester später in Halle habe der Computer eine tragende Rolle in seinem Leben gespielt. Von Facebook oder ähnlichen sozialen Medien hält er sich aber stets fern. „Wegen der Verfolgung mit GPS und so“, sagt er später im Gericht aus. Auch Zeugen aus seinem Umfeld attestieren ihm „eine gewisse Verfolgungsangst“ durch die Behörden.
Ein Bundeswehr-Kamerad, der drei Monate mit dem Angeklagten zusammen auf der Stube war, erinnert sich: „Das markante an ihm war seine Tollpatschigkeit. Er wurde auch Kartoffel genannt.“ Dies sollte damals seine unsichere Art und seine untersetzte Figur beschreiben. In der Sozialstruktur des Soldaten-Zuges wird der Angeklagte von dem Zeugen als ziemlich weit unten eingeordnet. Wie ein BKA-Vernehmer an einem der ersten Prozesstage meint, war die erste von drei Radikalisierungsstufen zur Tat im Jahr 2013 erreicht. Zwei Bauchoperationen veränderten sein Leben. Er vertraut seither niemandem mehr, auch nicht den Ärzten und verliert seine letzten wenigen Kontakte.
B. bricht das Studium ab. Lust auf Arbeit hat er da ohnehin nicht mehr. „Seine Lebenssituation war ab diesem Zeitpunkt wie eingefroren“, sagt der Gutachter. Stephan B. zählt sich selbst zur Unterschicht. Von seinem Vater erhält er einige Hundert Euro im Monat. Die Mutter sorgt ansonsten weitgehend für seinen Lebensunterhalt. Jahrelang lungert der erwachsene Stephan B. bei seiner Mutter im Kinderzimmer vor seinem PC-Tower herum. An der Wand hängt ein Schwert. Zur Dekoration zählt auch ein Soldatenhelm, Patronenhülsen und ein Modellpanzer.
Er macht irgendwann vor einigen Jahren ein Geheimnis daraus, was er da aus Metallteilen auf dem Hof seines Vaters zusammenbastelt. So recht interessiert es aber auch ohnehin niemanden, wie der Ex-Freund seiner Schwester in seiner Aussage beschreibt. Schlimmer noch: Seine Waffenaffinität, die antisemitischen, rassistischen Aussagen, seine Wut auf die „Bundesrepublik“ – all das hat sein Umfeld nie alarmiert.
Alle lassen Stephan B. gewähren. Seine Halbschwester habe ihren Bruder zum Beispiel nur kurz mal ermahnt, als der in einem Supermarkt zwei Kunden laut anbrüllte, nur weil diese sich in einer ausländischen Sprache verständigten. Konsequenzen hatte es aber keine.
Die zweite Radikalisierungsstufe tritt mit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 ein. Für Stephan B. ist dies der Auslöser, sich Waffen zum Selbstschutz zu bauen. Einen konkreten Tatplan hat er noch nicht. Er kauft die Ersatzteile und nötigen Chemikalien im Internet sowie im Baumarkt. Sein zurückgezogenes „Basteln“ fällt offensichtlich niemandem auf.
Die dritte Stufe erreicht er nach dem Attentat von Christchurch in Neuseeland vor etwas mehr als eineinhalb Jahren. Stephan B. kultiviert offensichtlich seinen Hass im Internet. Er tauscht sich in anonymisierten Foren aus. Mit wem, bleibt weitgehend unbekannt. „Dort fühlte er sich einer diffusen Gruppe weißer Männer zugehörig“, sagt Leygraf.
Wann zum Ausländerhass und Rassismus auch Antisemtismus kommt, ist unklar. Am Ende macht Stephan B. aber die jüdische Weltverschwörung für alles verantwortlich. Er will deshalb möglichst viele Juden an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, ermorden und damit viele Gleichgesinnte im Internet weltweit erreichen. Sein Vorbild ist Brenton Tarrant, der Attentäter, der am 15. März 2019 den Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch beging. Er erschoss 51 Menschen. 50 weitere wurden verletzt. Auch dieser Attentäter filmte seine Tat und stellte alles ins Internet. So wie Tarrant erwartet nun auch Stephan B. eine lebenslange Haftstrafe. „Ich weiß, dass ich hier ohnehin nie wieder herauskomme“, habe Stephan B. seinem Gefängnispsychologen in Halle erklärt. Dieser erinnert sich besonders an folgendes: Er will keinesfalls als psychisch krank gelten.
Diese Beobachtung hat auch Professor Leygraf gemacht. Es gebe tatsächlich keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung, so der Gutachter. Dennoch sagt er: „Man muss bei ihm von einer seelischen Abartigkeit ausgehen.“ Seine Steuerungsfähigkeit und das Unrechtsbewusstsein seien aber nicht beeinträchtigt gewesen. Er habe im Gegenteil planvoll agiert. Der Psychiater schätzt am Ende ein: „Es ist mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Angeklagte aufgrund einer fest in seiner Persönlichkeit verankerten Überzeugung in Freiheit erneut schwere Straftaten bis hin zu erneuten Tötungsdelikten begehen würde.“
Mehr Einblicke vom 18. Prozesstag gibt es im Video von Videojournalistin Samantha Günther.