Wo das Gießen nicht erlaubt ist Wasser wird knapp: An diesen Orten in Sachsen-Anhalt ist die Entnahme verboten
Mit steigenden Temperaturen werden vielerorts Wasserentnahmeverbote ausgesprochen. Auch in Sachsen-Anhalt sind die ersten diesbezüglichen Anordnungen erlassen worden. Wo kein Wasser mehr zum Gießen genutzt werden darf: ein Überblick.

Magdeburg/Halle (Saale). – Der Sommer kommt und bringt Trockenheit mit sich. Viele Menschen, auch in Sachsen-Anhalt, möchten weiterhin gern einen grünen Rasen und blühende Blumen im Garten bewundern. Doch: In einigen Ort im Land ist es verboten, das Wasser zu entnehmen und damit zu gießen.
An diesen Orten darf kein Wasser mehr entnommen werden:
Wasserentnahme im Altmarkkreis Salzwedel beschränkt
Im Altmarkkreis Salzwedel wird die Wasserentnahme für Beregnungszwecke beschränkt. Wie in den Jahren 2023 und 2024 darf hier unter anderem tagsüber kein Wasser mehr zum sprengen des Rasens genutzt werden.
Zum Artikel: Wasser im Altmarkkreis Salzwedel knapp – Verbrauch eingeschränkt
Gießverbot in vielen Orten im Jerichower Land
Auch im Jerichower Land müssen sich vor allem Garten- und Landbesitzer überlegen, wie sie am besten mit den Beschränkungen der Wasserentnahme umgehen. Denn in den Orten Burg, Gommern, Genthin, Biederitz und Parey herrscht ein drastisches Gießverbot.
Zum Artikel: Das Gießen von Rasen, Blumen, Gärten und Felder ist jetzt in Burg und Genthin verboten
Bewässerung in Dessau-Roßlau wird eingeschränkt
Im Süden von Sachsen-Anhalt sieht es ganz ähnlich aus: In Dessau-Roßlau will die Stadtverwaltung die Bewässerung, zum Beispiel von Gärten und Sportplätzen, ab 1. Juli einschränken. Seit Anfang Juni wurde überlegt, ob die Allgemeinverfügung wie schon in den Sommern 2022 und 2023 durchgeführt wird. Sie wird nun zwischen 1. Juli und 30. September inkraft gesetzt.
Zum Artikel: Dessau-Roßlau schränkt Bewässerung und Wasserentnahme ab 1. Juli ein – Was dann verboten ist
Strengere Bewässerungsregeln auch in Mansfeld-Südharz
Strengere Regeln für Bewässerungen wurden auch im Landkreis Mansfeld-Südharz festgelegt. Durch die anhaltende Trockenheit dürfen ab Freitag, dem 27. Juni auch hier öffentliche und private Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr nicht bewässert werden.
Zum Artikel: Landkreis Mansfeld-Südharz schränkt Wasserentnahme ein – was dann verboten ist
Die Temperaturen steigen in den nächsten Tagen weiter und überschreiten teilweise die 30-Grad-Grenze. Das Wasser zum Gießen zu verwenden, sollte auch in Orten ohne Wasserentnahmeverbot nur in den Morgen- oder Abendstunden erfolgen.