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DWD-Warnung Achtung: Deutscher Wetterdienst warnt vor Sturmböen in Sachsen-Anhalt am Wochenende

In viele Regionen Sachsen-Anhalts kann es am Samstag stürmisch werden. Der Deutsche Wetterdienst hat eine amtliche Warnung herausgegeben. Welche Gebiete betroffen sind.

Aktualisiert: 25.03.2023, 11:18
In vielen Regionen Sachsen-Anhalts ist am Samstag mit Sturmböen zu rechnen.
In vielen Regionen Sachsen-Anhalts ist am Samstag mit Sturmböen zu rechnen. Symbolfoto: Thomas Warnack/dpa

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR - In mehreren Teilen Sachsen-Anhalts könnte der Aufenthalt im Freien am Samstag ungemütlich oder gar gefährlich werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt in mehreren Landkreisen vor Sturmböen, die aktuell bis zum Abend anhalten sollen.

Alle aktuellen Warnungen für Sachsen-Anhalt und wie man sich bei Unwetter richtig verhält, lesen Sie hier.

Wetter: Amtliche Warnung vor Sturmböen in Sachsen-Anhalt

Der DWD warnt am Samstag in einigen Teilen Sachsen-Anhalts vor Sturmböen der Stufe 2 von 4. Die Warnung gilt aktuell von Samstag, 25.03.2023, 9 Uhr, bis voraussichtlich Samstag, 25.03.2023, 18 Uhr. Folgende Städte und Landkreise sind betroffen:

  • Halle (Saale)
  • Kreis Harz – Tiefland
  • Kreis Harz – Hochland
  • Salzlandkreis
  • Saalekreis
  • Kreis Börde
  • Burgenlandkreis
  • Kreis Mansfeld-Südharz

Am Samstag sind Wind- oder Sturmböen bis 70 km/h (Bft 8) möglich, bei kräftigen Schauern bis 80 km/h (Bft 9). Auf dem Brocken werden teils orkanartige Böen bis 110 km/h (Bft 11) erwartet.

Aktuelle Vorhersage: So wird das Wetter in Sachsen-Anhalt am Wochenende

Am Samstag ist laut dem Deutschen Wetterdienst wiederholt mit Schauern und kurzen Gewittern zu rechnen. Auf dem Brocken sind teils orkanartige Böen möglich. Die Höchstwerte liegen bei 12 bis 15 Grad. Auch am Sonntag droht im Tagesverlauf gebietsweise Regen, der Wind lässt nach. Die Temperaturen steigen auf 11 bis 14 Grad.

Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?

Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:

  • Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
  • Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
  • Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
  • Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.

Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?

Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.

Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.

Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?

Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.

Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android

Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.