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Woher kommen die Altschulden aus DDR-Zeiten?

18.11.2011, 04:24

1990 Die Altschulden sind vor allem im letzten Jahrzehnt der DDR entstanden, als Bau- und Sanierungskosten mit Krediten finanziert wurden, aber die Rückzahlung dieser Kredite durch zu niedrige Mieten unmöglich war. Mit der Wiedervereinigung und zum Zeitpunkt der Währungsunion 1990 liefen über die Staatsbank der DDR Wohnungsbaukredite über 72 Milliarden DDR-Mark. Durch die Übernahme der Staatsbank durch westdeutsche Banken wurden daraus Verbindlichkeiten über 36 Milliarden DM bzw. 14,6 Milliarden Euro. Diese "Altschulden" wurden anteilig auf die Wohnungsunternehmen übertragen.

1993 tritt das sogenannte Altschuldenhilfegesetz (AltSchG) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurden die ostdeutschen Wohnungsunternehmen um etwa die Hälfte ihrer Altschulden bis auf einen Restbehalt von 150 D-Mark pro Quadratmeter entlastet. Die Kosten übernahm der sogenannte Erblastentilgungsfonds. Die Wohnungsunternehmen verpflichten sich im Gegenzug, 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes zu verkaufen, um Geld für Tilgung der verbliebenen Altschulden einzusetzen. Insgesamt übernahm der Erblastentilgungsfonds für 2,7 Millionen Wohnungen Schulden von insgesamt rund 14 Milliarden Euro sowie Zinsen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro. Nach der Teilentschuldung verblieben 12 Milliarden Euro Altschulden bei den Unternehmen.

2000 Da die Unternehmen durch die immer noch vorhandenen restlichen Altschulden und mittlerweile auch durch Neuschulden stark belastet waren und der Leerstand weiter stieg, wurde das Altschuldenhilfegesetz im Jahr 2000 um die sogenannte Härtefallregelung ergänzt. Wirtschaftlich gefährdeten Wohnungsunternehmen mit einem Leerstand von über 15 Prozent wurden die Altschulden von abgerissenen Gebäuden erlassen - pro Quadratmeter 70 Euro. Es erfolgt also eine Förderung des Abrisses, verbunden mit dem Erlass der Altschulden. Eingebunden ist dieses Verfahren in das Programm "Stadtumbau Ost". Neben dem Rückbau von Wohnungen zur Reduzierung des Angebotsüberhangs geht es darin um die nachhaltige Aufwertung und Stabilisierung von Stadtquartieren.

2009 Die ursprüngliche Abrissfrist bis Ende 2009 wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Abrisse finden aber seit 2010 kaum noch statt, weil die Mittel der Altschuldenentlastung weitgehend aufgebraucht sind. Darüber hinaus fehlt eine generelle gesetzliche Anschlusslösung zur Altschuldenentlastung, die über das Jahr 2013 hinaus reicht.