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Anklage: Fahrlässige Tötung in zehn Fällen, 22-fache Körperverletzung Zugunglück bei Hordorf: Prozess gegen Lokführer im Oktober

Von Bernd Kaufholz 07.06.2012, 03:23

Hordorf/Magdeburg l Der Prozess gegen einen 41 Jahre alten Lokführer, dem fahrlässige Tötung in zehn Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 22 Fällen vorgeworfen wird, soll ab 8. Oktober dieses Jahres am Landgericht Magdeburg stattfinden.

Dem Mann aus dem niedersächsischen Salzgitter wird von der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorgeworfen, für das Zugunglück am 29. Januar 2011 auf der eingleisigen Strecke bei Hordorf im Landkreis Börde verantwortlich zu sein.

Titus S. soll das Vorsignal bei Krottorf und das Hauptsignal bei Hordorf - unmittelbar bevor die zweigleisige Strecke in eine eingleisige mündet - nicht beachtet haben.

Die Frage, warum der Lokführer die Signale übersehen hat, wird ein zentraler Punkt im Prozess vor der 5. Großen Strafkammer, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, sein.

19 Geschädigte beziehungsweise Angehörige, vertreten durch zwölf Rechtsanwälte, treten bislang als Nebenkläger auf.

Am 29. Januar 2011 um 22.24 Uhr waren bei Nebel ein Personenzug des Harz-Elbe-Expresses (HEX) Magdeburg-Thale/Blankenburg und ein mit rund 1400 Tonnen Kalk beladener Güterzug aus Rübeland zusammengestoßen. Der Personenzug war mit etwa 100 Stundenkilometern unterwegs, der Güterzug mit zirka 80 km/h.

Rätsel gibt auf, warum der Güterzug etwa acht Kilometer vor der Unglücksstelle auf freier Strecke etwa 36 Sekunden gehalten hatte, wie der Fahrtenschreiber, der aus dem Lok-Wrack geborgen worden war, verriet.

Sicher ist, dass S. für den Stopp keinen Auftrag hatte. Er setzte über seinen Halt auch keine Nachricht ab, wie der 28 Seiten lange Unfallbericht feststellt.

Unklar ist auch, warum der aus Rübeland kommende Güterzug mit zweistündiger Verspätung den Bahnhof Blankenburg verlassen hat.