1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Zweijähriger getötet - Lebenslange Haft für Mörder des kleinen Tims

Prozess Zweijähriger getötet - Lebenslange Haft für Mörder des kleinen Tims

Nach dem Tod des zweijährigen Tims aus Querfurt hat das Gericht gegen den Angeklagten die Höchststrafe wegen Mordes ausgesprochen. In der Begründung beschreibt die Kammer eine "Parallelwelt" aus Drogen, Antriebslosigkeit und Faulheit.

Von dpa 21.5.2021, 16:33
In Gedenken an ein Kleinkind aus Querfurt liegen Blumen und Kerzen vor dem Wohnhaus. Der zweijährige Junge war am 11.07.2020 in einer Wohnung des Hauses mit massiven Verletzungen und Spuren schweren sexuellen Missbrauchs tot aufgefunden worden.
In Gedenken an ein Kleinkind aus Querfurt liegen Blumen und Kerzen vor dem Wohnhaus. Der zweijährige Junge war am 11.07.2020 in einer Wohnung des Hauses mit massiven Verletzungen und Spuren schweren sexuellen Missbrauchs tot aufgefunden worden. Foto: dpa

Halle - Wegen Mordes an dem zweijährigen Tim aus Querfurt ist ein 31-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin im Sommer vergangenen Jahres so schwer misshandelte, dass dieser an den Verletzungen starb. Außerdem stellte die Kammer am Landgericht Halle am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die angeklagte Mutter erhielt wegen Unterlassens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann wurde unter anderem auch wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Das Leben der beiden Angeklagten zeige, welchen "nicht unwesentlichen Einfluss" Drogen auf die menschliche Entwicklung nehmen könnten, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsbegründung. Der Konsum von Alkohol und Drogen habe einen wesentlichen Teil ihres Daseins ausgemacht. Beide lebten ein Leben ohne langfristige Ziele, seien bequem und faul.

In ihrer Trägheit und ihrem Desinteresse habe die Mutter nichts von der dunklen Seite des Angeklagten mitbekommen, obwohl die Verletzungen des Kindes nach Ansicht des Gerichts dafür Indizien hätten sein müssen. "Sie sind zu einem gewissen Grad schuld, dass Tim nicht mehr lebt", sagte der Richter in Richtung der Mutter.

Es mag sein, dass er noch gelebt hat, als sie gingen. Aber er hat die Nacht nicht überlebt.

Richter Stengel

Der 31-Jährige nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Während des Prozesses hatte er gestanden, den Jungen misshandelt zu haben, weil er den Frust über dessen Mutter an ihm auslassen wollte. Der Junge sei für ihn wie ein Ventil gewesen. Er hatte jedoch stets beteuert, nicht für Tims tödliche Verletzungen verantwortlich zu sein. Das sah das Gericht anders. Bezogen auf die Todesnacht sagte Richter Stengel in der Urteilsbegründung: "Es mag sein, dass er noch gelebt hat, als sie gingen. Aber er hat die Nacht nicht überlebt."

Er hat das Kind immer wieder getreten und geschlagen

Der Angeklagte hatte nach eigener Aussage im Juli 2020 den Jungen immer wieder in dessen Kinderzimmer aufgesucht und anschließend getreten und geschlagen. Außerdem habe er auch sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen. Videos zeigten laut Kammer Sequenzen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Tatvorwürfen stehen.

Darauf habe man einen apathischen Jungen gesehen, der mutmaßlich unter Drogen stehend die Übergriffe ohne zu Schreien über sich ergehen ließ. Am 11. Juli entdeckte schließlich die Mutter ihren toten Jungen. Die medizinische Untersuchung ergab dabei, dass auch in der Mordnacht das Kind unter erheblichem Drogeneinfluss gestanden hatte.

Der Mutter warf der Richter vor, als ausgebildete Physiotherapeutin nichts von den Verletzungen ihres Sohnes mitbekommen zu haben. Er legt ihr dringend ans Herz, ihren Drogenkonsum zu beenden. «Wenn das kein Warnschuss ist, mit den Drogen aufzuhören, was dann?» Moralisch sei der Mutter ebenso vorzuwerfen, während ihrer Schwangerschaft mit Tim weiter Drogen genommen zu haben. Die beiden deutschen Angeklagten hatten während des Prozesses angegeben, regelmäßig Cannabis, Crystal Meth und Alkohol konsumiert zu haben.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.