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Arbeitsgerichte erwarten mehr Verfahren wegen Corona

Streit um Homeoffice, Kurzarbeit, Kündigungen? Bislang häufen sich bei den Arbeitsgerichten noch keine coronabedingten Streitigkeiten. Das könnte sich aber ändern.

18.07.2020, 08:02

Halle (dpa/sa) - Die Arbeitsgerichte in Sachsen-Anhalt erwarten in den kommenden Monaten mehr Verfahren. Aufgrund der Corona-Pandemie könnten vermehrt Kündigungsschutzklagen eingereicht werden, teilte das Landesarbeitsgericht auf Nachfrage in Halle mit. Allerdings lasse sich den Arbeitsrechtsstreitigkeiten in der Regel nicht unmittelbar entnehmen, ob es tatsächlich einen Corona-Bezug gebe.

Bislang sei keine signifikante Steigerung der Eingänge im Zusammenhang mit der Pandemie festzustellen. Im ersten Halbjahr 2020 gingen bei den Arbeitsgerichten Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal den Angaben zufolge mehr als 4400 Verfahren ein, über 4100 seien erledigt worden. Im Vorjahreszeitraum hätten etwa 4100 Eingängen gut 4200 Erledigungen gegenübergestanden. Im gesamten Jahr 2019 waren an den vier Arbeitsgerichten im Land knapp 9200 Verfahren eingegangen, erledigt wurden den Angaben zufolge fast 8200.

Beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt summierte sich die Zahl der Eingänge im ersten Halbjahr auf rund 240, im Vorjahreszeitraum waren es noch etwa 280 gewesen. Im gesamten Jahr 2019 hatten das Landesarbeitsgericht den Angaben zufolge etwa 480 Verfahren erreicht. Die Zahl der Erledigungen lag jeweils höher: im ersten Halbjahr 2020 bei gut 300, im ersten Halbjahr des Vorjahres bei rund 280 und im Gesamtjahr 2019 bei knapp 550.

Die Einschränkungen durch das Virus hätten auch die Arbeit der Gerichte betroffen: Die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht hätten rund drei Wochen nur Eilsachen verhandelt, hieß es. Die Arbeitsgerichte hatten Ende März auch schon auf Klagevordrucke hingewiesen. Um den Kontakt mit den Rechtsuchenden auf ein Minimum zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in der Corona-Zeit sicherzustellen, waren Formulare und Hinweise zur Klageerhebung ausgelegt. Dabei ging es unter anderem um die Erhebung von Kündigungsschutzklagen. Die Vordrucke sind auch online abrufbar.

Pressemitteilung Landesarbeitsgericht zu Klagevordrucken, vom 30. März 2020