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BGH bestätigt Urteile des Landgerichts Magdeburg

21.08.2019, 10:41

Magdeburg (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile des Landgerichts Magdeburg wegen versuchten Mordes und Brandstiftung sowie gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Damit steht nun fest, dass ein mittlerweile 35-Jähriger aus Oschersleben, der seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder umbringen wollte, für neun Jahre in Haft und dann in eine Entziehungsanstalt muss 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18)), wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte.

Ein 24-Jähriger, der in Magdeburg unter anderem seine Hunde auf Ausländer gehetzt hatte, muss für vier Jahre hinter Gitter (22 KLs 230 Js 15079/18 (11/18)).

Im ersten Fall gaben die Bundesrichter der Revisionen der Staatsanwaltschaft statt, die ein höheres Strafmaß verlangt hatte statt. Im Fall des 24-Jährigen wurde dessen Revision verworfen.

Mit der Rücknahme der Revisionen der Angeklagten wurde ein Verfahren beendet, bei dem es um einen Todesfall in Bernburg ging. Verurteilt wurden ein mittlerweile 17-jähriger Jugendlicher wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren und seine jetzt 35 Jahre alte Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Ein heute 21-Jähriger bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von vier Jahren und ein jetzt 22-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre. Den vier Angeklagten war vorgeworfen worden, eine Frau grundlos gequält zu haben. An den Folgen starb das Opfer. Eine Schuld am Tod der Frau konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden (22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18)).